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Auftrittsverbot

„Massive innertürkische Konflikte nach Deutschland importiert“

Politik / Lesedauer: 2 min

„Massive innertürkische Konflikte nach Deutschland importiert“
Veröffentlicht:24.02.2017, 20:38

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Die Bundesregierung sollte sich bei einem Auftrittsverbot für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht von Drohungen aus der Türkei beeinflussen lassen. Das sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Wolfgang Bosbach (Foto: dpa) im Gespräch mit Andreas Herholz.

Was spricht gegen den geplanten Auftritt von Präsident Erdogan?

Dagegen spricht zunächst, dass auf diese Weise massive innertürkische Konflikte nach Deutschland importiert werden und hier zu einer gesellschaftlichen Spaltung führen. Hinzu kommt, dass Erdogan alles unternimmt, um mit Riesenschritten den Weg von einem demokratischen Staat in Richtung autoritäres Regime fortzusetzen.

Das Grundgesetz garantiert Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Gilt das nicht auch für Erdogan?

Nicht so uneingeschränkt, wie dies häufig vermutet wird. Die Rechtsordnung differenziert zwischen Grundrechtsträgern und anderen Personen, auch danach, ob Erdogan als Staatsoberhaupt oder Privatmann auftritt. Aber auch zwischen der Art der Veranstaltungen, je nachdem ob sie öffentlich oder nichtöffentlich sind oder ob sie unter freiem Himmel oder in Hallen stattfinden.

Wie lässt sich eine solche Kundgebung überhaupt verhindern?

Die rechtlichen Hürden sind sehr hoch, aber es dürfte politisch auch darauf ankommen, ob die Bundesregierung einen öffentlichen Auftritt von Erdogan in Deutschland grundsätzlich akzeptiert – oder nicht.

Übt die Bundesregierung hier wegen des Flüchtlingspaktes mit der Türkei falsche Toleranz?

Ich hoffe nicht! Die Bundesregierung sollte ihre Entscheidung souverän treffen, unbeeindruckt von Drohungen aus der Türkei.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sieht hier vor allem den Bund gefordert. Wer ist zuständig?

Jäger ist zwar politisch nicht erfolgreich, aber schlau. Der Schwarze Peter soll auf jeden Fall in Berlin liegen, auch wenn Nordrhein-Westfalen zuständig sein sollte.