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Sextäter bleibt auf freiem Fuß

Karlsruhe / dpa Ein Sexualtäter bleibt auf freiem Fuß. Das hat das Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Gutachter hatten den Ex-Häftling für gefährlich gehalten. Das Landgericht München hatte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung allerdings abgelehnt. Der BGH hat das Urteil nun überprüft und ist zu dem selben Entschluss gekommen, den Täter auf freiem Fuß zu lassen. Der 59- Jährige lebt bei Heinsberg. Bürger protestieren täglich gegen den Mann, der drei Mädchen vergewaltigt und gequält hatte.

(Erschienen: 13.01.2010 11:40)

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