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Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung

Panorama / Lesedauer: 3 min

Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung
Veröffentlicht:27.08.2014, 09:30

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In der modernen Arbeitswelt ist Flexibilität das A und O. Einerseits gibt es Menschen, die ihren Beruf bei der Nutzung eines Home Office immer mehr in die eigenen vier Wände verlagern. Andererseits existieren jedoch auch Berufe, in denen Menschen aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung benötigen.

Viele andere Kombinationsmöglichkeiten machen die steuerliche Situation beim letztgenannten Fall komplex und spannend zugleich. Denn dann tritt die doppelte Haushaltsführung in Kraft. Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein und welche Auswirkungen hat sie für die betroffenen Steuerpflichtigen?

Grundsätzliche Bedingungen

Arbeitnehmer können in ihrer Einkommenssteuererklärung Werbungskosten absetzen. Zu diesen gehört auch der Aufwand, der für eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist. Zahlreiche Ratgeber wie dieses kostenlose E-Book der Firma Lexware informieren dabei detailliert über die gesetzlichen Vorgaben und geben anschauliche Beispiele. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich der Staat an den Aufwendungen der Arbeitnehmer beteiligt. Dafür muss dieser seinen Hauptwohnsitz (Erstwohnung) und seine beruflich benötigte Wohnung (Zweitwohnung) angeben. Die Mehrausgaben, die er aus beruflichen Gründen für die Zweitwohnung zu stemmen hat, kann er gemäß Paragraf 9 , Absatz 1, Satz 3, Nummer 5 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) als Werbungskosten absetzen. In derselben Weise gilt dies bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Bei ihnen tritt Paragraf 4 des EStG in Kraft. Die Bedingungen wurden in der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 neu definiert.

Eigener Hausstand

Erwartungsgemäß fällt es dem Gesetzgeber schwer, zu definieren, was den Hauptwohnsitz ausmacht. Der Hauptwohnsitz muss in jedem Falle einen eigenen Hausstand beinhalten.  Da der Hauptwohnsitz jedoch zweifelsfrei identifiziert werden muss, sollte der Mittelpunkt der Lebensinteressen sich dort befinden. Dies trifft in der Regel nicht zu, wenn die Wohnung oder ein Zimmer im Haushalt der Eltern eingegliedert ist.

Dennoch liegt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor, nach dem das Finanzamt (Az. VI R 46/12) Kosten für die doppelte Haushaltsführung anerkennen muss, wenn eine erwachsene und finanziell selbstverantwortliche Person einen Haushalt bei den Eltern mitführt. Dies kann nicht nur für Arbeitnehmer aller Art, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch für Studenten gelten (VI R 87/10). Über das erwähnte Grundsatzurteil berichtete das Magazin Focus zu Beginn des Jahres. Entscheidend ist dabei, dass die Wohnung aus eigenem Recht bewohnt wird und der Steuerpflichtige sich an den Kosten beteiligt. Zudem ist es notwendig, die Wohnung regelmäßig aufzusuchen. Dabei ist ein Abstand von zumindest zwei Wochen (oder weniger) einzuhalten.

Nach der Reform in diesem Jahr ist es erforderlich, dass im Falle der Studenten mit doppelter Haushaltsführung die Kinder in den Mietvertrag der Eltern aufgenommen werden oder einen Mietvertrag mit den Eltern über die Wohnung abschließen. Dies ist ein Unterschied zur bisherigen Regelung. Wenn die rechtlich erforderliche Kostenbeteiligung nicht nachgewiesen werden kann, können die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht beim Fiskus geltend gemacht werden. Der Familienstand des Steuerpflichtigen ist zunächst nicht primär entscheidend.

Bedingungen der Zweitwohnung, Werbungskosten

Die doppelte Haushaltsführung muss berufliche Ursachen haben. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer zum Umzug auffordert. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, in der Regel geht es jedoch darum, dass der Arbeitnehmer jederzeit einsatzbereit ist. Die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sollte sich grundsätzlich erheblich verringern. Ein bekanntes Beispiel ist die Verlagerung eines Betriebes, die den Wohnungswechsel notwendig macht.

Eine Zweitwohnung kann vielfältige Formen haben. Hotelzimmer, angemietete möblierte Zimmer, Eigentumswohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte, welche dem Arbeitnehmer gegen Entgelt oder unentgeltlich zur Verfügung stehen, sind nur einige denkbare Möglichkeiten. Maximal die übliche Miete für eine 60 Quadratmeter große Wohnung wird anerkannt.

Werden die genannten Bedingungen erfüllt, kann der steuerpflichtige Arbeitnehmer, der eine doppelte Haushaltsführung geltend macht, verschiedene Aufwendungen absetzen. Umzugskosten (Belege!), Fahrtkosten sowie Familienheimfahrten, die Kosten für die Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen sind typische Beispiele für Werbungskosten, die beim Finanzamt abgesetzt werden können.