Anzeige Top Werbung
Die Autobörse im Süden
Die Immobörse im Süden
Die Jobbörse im Süden
Bildergalerien aus aller Welt & der Region
Internetfernsehen für die Region
Schrift kleiner groesser

Wir im Süden

Leitlinien der Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch

(BAD NEUSTADT/lby) Sexueller Missbrauch durch Priester ist in der Katholischen Kirche kein Tabu-Thema mehr. Im Herbst 2002 verabschiedeten die deutschen Bischöfe Leitlinien zum Umgang mit Fällen von Kindesmissbrauch durch Geistliche. „Diese Vergehen haben einen zerstörerischen Charakter gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie verletzen deren Würde und Integrität tief“, heißt es in der Einführung. Die Vorgaben regeln auch den Umgang mit Tätern nach Verbüßen der Strafe.

Nach den Richtlinien sind alle kirchlichen Mitarbeiter verpflichtet, mögliche Fälle an einen Beauftragten weiterzuleiten. Dieser prüft die Vorwürfe und nimmt Kontakt zu dem mutmaßlichen Opfer auf. „Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer“, heißt es in den Leitlinien.

Bei einem erwiesenen sexuellen Vergehen soll gegen den Täter eine Kirchenstrafe bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt werden. Die kirchenrechtlichen Strafen erfolgen unabhängig von staatlichen juristischen Sanktionen.

Nach Verbüßung einer Strafe darf die Kirche einem Täter neue Aufgaben nicht uneingeschränkt übertragen. „Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, werden nach Verbüßung ihrer Strafe nicht mehr in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen“, steht in der zwölften Leitlinie.

Anzeige

Die Öffentlichkeitsarbeit soll sich aus Rücksicht auf Opfer und Täter „um eine Ausbalancierung zwischen notwendiger Transparenz und dem Persönlichkeitsschutz bemühen“.

(Erschienen: 09.10.2008 12:00)


weitere Meldungen aus Wir im Süden