Anzeige Top Werbung
Die Autobörse im Süden
Die Immobörse im Süden
Die Jobbörse im Süden
Bildergalerien aus aller Welt & der Region
Internetfernsehen für die Region
Schrift kleiner groesser

Wir im Süden

Fronten um Blumenverkauf am Muttertag verhärten sich weiter

(STUTTGART/lsw) Wenn sich das Land nicht bewege, würden mit Sicherheit weitere Städte dem Beispiel von Bretten (Kreis Karlsruhe), Gottmadingen (Kreis Konstanz), Friedrichshafen und nun auch Waiblingen (Rems-Murr- Kreis) folgen und im öffentlichen Interesse eine Ausnahmeregelung für den Blumenverkauf erteilen. „Dies lässt das geltende Ladenschlussgesetz ausdrücklich zu“, sagte Stehle. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das den Blumenverkauf am Pfingstsonntag verboten hat.

Der Bürgermeister von Gottmadingen, Michael Klinger (parteilos) und der Oberbürgermeister von Bretten, Paul Metzger (CDU), sind fest entschlossen, die Gerichte sprechen zu lassen. Metzger sagte am Samstag: „Wir prüfen an diesem Wochenende, ob wir mit einem Eilantrag oder einer Klage vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe ziehen.“ Ein Eilantrag würde sich dagegen richten, dass die Verfügung des Karlsruher Regierungspräsidiums aufgehoben wird „und wir öffnen lassen können.“ Eine Klage wäre ein direkter Schritt gegen das Landesgesetz, das „schlampig ausgearbeitet“ wurde. „So oder so, wir finden eine Lösung, um am Pfingstsonntag verkaufen können.“ Klinger in Gottmadingen wartet noch bis Montagmittag 12.00 Uhr auf eine Antwort des Landratsamtes. Diese Behörde hatte ihn aufgefordert, die Ausnahmegenehmigung für den Blumenverkauf am Muttertag bis kommenden Mittwoch freiwillig zurückzunehmen. „Dies habe ich abgelehnt.“ Anders als in Bretten hatte Klinger seinen Blumenhändlern den Verkauf von Sträußen am Muttertag per Einzelverfügung bereits direkt erlaubt. In Bretten gibt es dazu nur einen „Absichts“- Gemeinderatsbeschluss.

Laut Klinger hat das Landratsamt nun zwei Möglichkeiten: Entweder es erlässt als Rechtsaufsichtsbehörde eine Beanstandung, wogegen die Gemeinde Widerspruch einlegen kann. „Dann verstreichen vier Wochen und dann brauchen wir keine Gerichte, weil das gilt, was ich erlassen habe.“ Die zweite Möglichkeit des Landratsamtes wäre ein Sofortvollzug. In diesem Falle würde das Landratsamt die Entscheidung Klingers aufheben. Dies bedeutet, dass die Widerspruchsfrist entfällt und er dann vor dem Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen müsste. „Es ist ärgerlich, wenn man sich auf tiefjuristischen Nebenkriegsschauplätzen bewegen muss, um das Recht der Mütter auf einen frischen Blumenstrauß am Pfingstsonntag durchzusetzen“, sagte Klinger.

Klinger und Metzger kritisierten das zuständige Sozialministerium in Stuttgart, weil es über die Regierungspräsidien und Landratsämter Druck ausübe. Anders als Sozialministerin Monika Stolz (CDU) sehen es mittlerweile die baden-württembergische FDP-Chefin Birgit Homburger und auch Justizminister Ulrich Goll (FDP). Nach einer Prüfung des Justizministeriums ist es rechtlich gut vertretbar, wenn Ausnahmen durch die Gemeinden mit dem öffentlichen Interesse begründet werden. Die CDU dagegen verweist auf den Schutz des Feiertags.

Anzeige

Stehle sagte weiter, die Städte wüssten besser als bürgerferne Verwaltungen, was für die Menschen gut sei. Der Verband riet der Landesregierung dringend, jetzt die Reißleine zu ziehen. „Zumal es ohnehin für Ausflugs-, Kur- und Erholungsorte eine Sonderregelung gibt.“ Metzger rief Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) auf, der „Posse“ ein Ende zu bereiten.

(Erschienen: 26.04.2008 15:25)


weitere Meldungen aus Wir im Süden