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Wangen Gemeinden

Gemeinde muss 13 000 Euro an Künstlerin zahlen

(HERGENSWEILER/sz) Das Verhalten der Gemeinde Hergensweiler in Sachen "Maibaumschilder und Urheberrecht" beschäftigt jetzt die Kommunale Aufsichtsbehörde des Landratsamts Lindau.

Die Gemeinde Hergensweiler hatte vergangenen Herbst nach einem gerichtlichen Vergleich 13 000 Euro an die Wangener Künstlerin Sylvia G. Kost zahlen müssen, deren Urheber- und Nutzungsrechte mit dem Nachmalen der von ihr gestalteten (und 2005 beim Bauhofbrand verbrannten) Maibaumschilder verletzt worden waren. Es habe ein Anschreiben an das Landratsamt gegeben und "die Antwort kommt nächste Woche raus" - soviel war in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Hergensweiler von Bürgermeister Georg Betz zu diesem Thema zu erfahren.

Elf Tafeln nachgemalt

Ratsmitglied Bernhard Merkel präzisierte "fürs Protokoll", dass er zusammen mit Pia Präger und Elisabeth Spähn die Kommunale Aufsichtsbehörde gebeten habe, das Verhalten der Gemeinde in dieser Angelegenheit zu prüfen. Beim Brand des Bauhofs in Hergensweiler waren im Jahr 2005 elf Maibaummotive verbrannt. Zwei Hergensweilerer Frauen zeichneten im Frühjahr 2006 unentgeltlich die elf Tafeln nach. Bei ihren Entwürfen hielten sie sich an die Vorlagen der alten Maibaumschilder. Eine Wangener Firma stellte die Bilder fertig --und so war der 1. Mai im Jahr 2006 gerettet.

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Kost hatte im Vorfeld gegenüber dem Bürgermeister mehrfach - und erfolglos - auf ihre Rechte hingewiesen. Bürgermeister Georg Betz nämlich war der Meinung, mit dem Kauf der Schilder auch die Urheberrechte für die Entwürfe erworben zu haben. Der Vergleich in dieser "diffizilen Sache" (Betz) besagt nun, dass die Illustratorin, die die Originalschilder 1997 im Auftrag einer Arnacher Firma entworfen hatte, 13 000 Euro zugesprochen bekommt und auf einer Hinweistafel am Hergensweilerer Maibaum als Urheberin genannt wird.

Dafür kann die Gemeinde die Motive "in Form des jetzigen Maibaums" nutzen - Neuanfertigung bei Verlust inbegriffen. Den Antrag von Merkel, Präger und Spähn, das Thema von der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu nehmen, lehnte Betz ab. Er habe diesbezüglich mit dem Leiter der Kommunalaufsicht des Landratsamts, Tobias Walch, gesprochen und ihm gesagt, dass er hierfür keinen Anlass sehe. Und bestätigt bekommen, dass es keine dringende Angelegenheit sei, weil es sich um bereits Geschehenes handle. Das Ganze sei eine Personalangelegenheit von "Gemeinde zu Bürgermeister", und gehöre deshalb nicht in die öffentliche Sitzung, so Betz.

(Erschienen: 24.03.2009 00:08)


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