Gericht: SHW muss erneut wählen
Hauptgrund ist, dass die Bekanntmachung der Wahlen und die Wahlordnung nur in deutscher Sprache ausgehängt worden waren, während rund 45 % der Arbeitnehmer nicht Deutsch als Muttersprache sprechen. Es werden über 20 verschiedene Sprachen unter den Arbeitnehmern gesprochen. Natürlich können sich alle auf Deutsch verständigen, aber keinen Gesetzestext in Deutsch verstehen! Zwar hatte der Wahlvorstand im Anhang in verschiedenen Sprachen mitgeteilt, dass er zur mündlichen Erläuterung bereit stehe, aber noch nicht einmal hinzugefügt, für was eigentlich (nämlich Erläuterung der Betriebsratswahl).
Bereits in der Verhandlung war klar, dass dieser Grund durchgreifen würde. Deshalb hatte der Vorsitzende Richter vorgeschlagen, dass der bestehende Betriebsrat komplett freiwillig zurücktreten solle, um den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Diese sind nämlich erst nach Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses möglich. Durch einen Rücktritt hätte das Gericht gar nicht erst zu entscheiden brauchen, es hätte sofort eine neue Wahl vorbereitet werden können.
Leider ist dies jedoch nicht geschehen, so dass nun abgewartet werden muss, ob von Seiten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Gerichts Berufung eingelegt wird. Falls dies geschehen sollte, geht der Prozess in die zweite Instanz an das Landesarbeitsgericht nach Freiburg. Neuwahlen können in dem Fall erst stattfinden, wenn das Verfahren beendet ist.
Da der bestehende Gerichtsbeschluss jedoch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entspricht, sind die Antragsteller sehr zuversichtlich, dass es bei dem gewonnenen Ergebnis bleibt.
(Erschienen: 29.07.2010 15:05)







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