Protest: Raucherzelt steht in der Kneipe
Die Stammgäste im „GalgenHölzle“ staunten am Dienstagabend nicht schlecht, als sie mitten in ihrem Szene-Lokal plötzlich ein Zelt wahrnehmen, in dem „gepafft“ wird. Der Grund: Ihr Wirt Michael Jaeckel, der selbst als Stadt-und Kreisrat der CDU das neue Gesetz nicht versteht, kapiert erst recht nicht, dass in Baden-Württemberg in Festzelten das Rauchen erlaubt ist, gerade so, als wenn dort Kinder und Jugendliche vor dem Qualm nicht geschützt werden müssten. Noch unverständlicher ist für ihn die Regelung in Bayern, wo in Festzelten pro Jahr 23 Tage lang geraucht werden darf. Gerade so lange, wie das Oktoberfest dauert. Für Jaeckel gibt’s Lücken im Gesetz
Für Jaeckel, der seit mehr als 28 Jahren das „GalgenHölzle“ erfolgreich bereibt, ist die Differenzierung Gastronomie – Festzelt nur eine von mehreren Lücken im Gesetz, weil es beispielsweise das Rauchen in Ämtern, Behörden und öffentlichen Dienstfahrzeugen untersagt, jedoch nicht in Ministerien. Er will nicht verstehen, dass sich Zuwiderhandlungen in der Gastronomie nur gegen den rauchenden Gast mit einem Bußgeld bis zu 40 Euro richten, nicht jedoch gegen den Wirt. Seine Vermutung: Ansonsten müssten auch Verantwortliche in den eigenen staatlichen Behörden herangezogen werden, sollten dort Raucher entdeckt werden. Strittig ist für ihn schließlich, was genau ein zulässiger Raucher-Nebenraum ist? Im „GalgenHölzle“ gibt es davon zwei, doch steht nirgendwo im Gesetz geschrieben, dass ein solcher Raum auch geschlossen sein muss.
Michael Jaeckel sieht durch das Landesnichtraucherschutzgesetz viele kleine Eck-Kneipen in ihrer Existenz bedroh – die jedoch machen 60 Prozent der 20 000 Betriebe in Baden-Württemberg aus –, die Heimat für viele Menschen sind. Er widerspricht auch dem Argument, in anderen europäischen Ländern funktioniere das Verbot. Das sei nicht so und die Situation in Deutschland sei mit der in südlichen Ländern ohnehin nicht vergleichbar. In wärmeren Gegenden könne man kurz mal vor die Tür gehen und eine rauchen. Das sei in Deutschland, wie eben zu erleben, nicht häufig möglich. Und in wiederum anderen Regionen gefährde das Verbot tatsächlich massiv Existenzen.
Der Dehoga-Chef wartet jetzt ab, wie die Obrigkeit auf seinen Zelt-Bau reagiert. Im Gegensatz zu Stimmen aus dem Überlinger Rathaus ist er der Auffassung, dass sich sein Zelt in einem konzessionierten Bereich befindet und deshalb rechtens dort stehen kann. Mit polizeilichen Auftritten rechnet er nicht, nachdem Polizeipräsident Erwin Hetger wissen ließ, dass seine Beamten keine Zeit dafür hätten, das Rauchverbot zu überwachen.
(Erschienen: 09.08.2007 15:00)





