StartseiteRegionalOberschwabenRavensburg Täter kommen mit Bewährung davon

Bewährung

Täter kommen mit Bewährung davon

Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Täter kommen mit Bewährung davon
Veröffentlicht:10.11.2010, 17:50

Von:
Artikel teilen:

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Ravensburg gestern drei Männer mit Migrationshintergrund aus dem Kreis Ravensburg verurteilt. Für zwei der beiden Angeklagten lautet das Urteil ein Jahr, für den Dritten zehn Monate auf Bewährung. Zusätzlich müssen alle drei ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro an das Opfer zahlen.

Die Männer im Alter von 20, 23 und 25 Jahren waren im März 2008 in einer Diskothek in Österreich in eine Schlägerei verwickelt (die SZ berichtete). Auslöser für das Gerangel war, dass der 25-jährige Angeklagte dem Freund des Opfers mit der Hand an den Hals gepackt hat. Das 26-jährige Opfer wollte den Streit schlichten. Daraufhin schlug der 25-jährige Angeklagte dem 26-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Laut Vorsitzendem Richter Stefan Maier können diese Handgreiflichkeiten unter anderem durch Zeugenaussagen eindeutig bewiesen werden. Das Gericht sieht in dem Faustschlag eine Art Auslöser für die darauf folgende Schlägerei und entschied deshalb, den 25-Jährigen nach dem Erwachsenenstrafrecht zu einem Jahr auf Bewährung zu verurteilen.

Nicht ganz so deutlich sah es bei dem 20-jährigen Angeklagten aus. Ihm wurde vorgeworfen, er habe dem Opfer eine Wodkaflasche ins Gesicht geschleudert. Durch die Wucht der Flasche hatte sich das Opfer schwer am linken Auge verletzt. Die Verletzungen waren so erheblich, dass das Auge des 26-Jährigen nicht mehr gerettet werden konnte. Nach Angaben eines als Zeuge geladenen Polizeibeamten ist bewiesen, dass der 20-jährige Angeklagte eine Flasche geworfen hat. Da bei dem Gerangel mehrere Flaschen geflogen sind, ist jedoch unklar, ob auch die „Tatflasche“ von ihm stammt. Weil jedoch außer Frage steht, dass der 20-jährige Angeklagte bei dem Streit eine Flasche geworfen hat, hat das Gericht ihn wegen gefährlicher Körperverletzung nach dem Jugendstrafrecht zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Urteil führt zu Tränen

Laut Richter Stefan Maier haben unter anderem die lange Prozessdauer und Verzögerungen das Urteil der drei Männer gemildert. „Der Fall ist ja bald drei Jahre alt“, so Maier. Auch bei dem 23-Jährigen Angeklagten, der sich nach der Urteilsverkündung Tränen aus dem Gesicht wischte, milderten diese Umstände das Urteil. Ihm wurde vorgeworfen, er habe den bereits am Boden liegenden 26-jährigen Opfer gegen Kopf und Körper getreten. Auch ein Gerichtsmediziner konnte bestätigen, dass die Kopfverletzungen des Opfers nicht allein vom Flaschenwurf entstanden sein konnten.

Richter Stefan Maier sieht es als bewiesen an, dass der 23-Jährige auf das Opfer eingetreten hat. „Ob der Angeklagte auf den Kopf getreten hat, weiß man jedoch nicht“, so Maier. Der 23-jährige Angeklagte wurde ebenfalls nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der Anwalt des Angeklagten, Süleyman Yildrim, will in Revision gegen das Urteil gehen, teilte er gegenüber der SZ mit. „Nach meiner Auffassung handelt es sich um ein Fehlurteil, da die beiden Belastungszeugen sich evident widersprechen“, so Yildrim. Seiner Ansicht nach haben sogar die vier Freunde des Opfers, die bei der Tat dicht neben diesem standen, vor Gericht ausgesagt, die Tritte seines Mandanten nicht gesehen zu haben.

Bei Prozessbeginn am 13. Oktober waren ursprünglich fünf Männer angeklagt. Gegen die beiden anderen ist das Verfahren jedoch gegen Auflagen eingestellt worden. Die beiden müssen dem Opfer ein Schmerzensgeld von mehreren Hundert Euro zahlen.