Anklage: Bruch mit der Kultur mündet in Gewalt
Es sei eine Liebesheirat gewesen, sagen der Beklagte und seine Frau vor Gericht. Die 33-jährige Frau ist die Cousine des Angeklagten, ihre Väter sind Brüder. Man kennt sich von Kindheit an und wird Anfang der 90er-Jahre miteinander verlobt. Wer dies arrangiert habe, will der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer wissen. "Meine Eltern und ich", gibt der Angeklagte zu Protokoll. Bis zur Heirat sehen sich die Verlobten ein einziges Mal.
Der standesamtlichen Trauung in der Türkei folgt 1994 die Hochzeitsfeier in Deutschland. Erst danach darf das junge Paar, den strengen Regeln zufolge, zusammenziehen. Die Ehe, sagt der Beklagte vor Gericht aus, habe zu Beginn einen harmonischen Verlauf genommen - trotz Streitigkeiten. Vier Kinder werden geboren. Die Auseinandersetzungen nehmen ab 1999 zu, vor allem des Geldes wegen, lässt der Angeklagte wissen: "Sie kann nicht mit Geld umgehen, ich war eher der Sparsame." Beispiele, wie die Frau Geld verschwendet habe, vermag der 34-Jährige nicht zu nennen.
Meint der Angeklagte unter Verschwendung die Tatsache, dass seine Frau den Führerschein gemacht hat und einen Deutschkurs belegt? Das Ansinnen der Ehefrau, eine Ausbildung zu beginnen, lehnt der Mann ab: "Später, jetzt gehen die Kinder vor." Die Frau hat zu arbeiten begonnen, bringt 400 Euro nach Hause und leistet ihren finanziellen Beitrag zum Aufbau eines Hausstandes. Dass ihr Mann des Öfteren die Autos wechselt, gibt sie zu bedenken und fügt hinzu: "Er war immer weg und ich zuhause." Mittlerweile stehen 30 000 Euro Schulden zu Buche. Dass der Ehemann zeitweise auch Drogen genommen hat, aber aus eigener Kraft wieder ausgestiegen ist, kommt ebenfalls zur Sprache.
Mit zunehmenden Streitigkeiten wird der Ehemann hangreiflicher, was schließlich, so sieht es die Anklage, in Gewalt umschlägt. Vier gewaltsam vorgenommene Analverkehre werden dem Angeklagten zur Last gelegt. Zu diesen am schwersten wiegenden Taten gesellen sich unter anderem Vorwürfe der Körperverletzung, begangen am heute 13-jährigen Sohn und an der zehnjährigen Tochter, die der Vater, so steht in der Anklageschrift, außerdem sexuell misshandelt haben soll. Der Vater, eigenem Bekunden zufolge zwar streng, aber fürsorglich, räumt ein, die Liebe zu seinen Kindern nicht offen zeigen zu können.
Er soll einem Kind ein Kissen auf den Kopf gedrückt haben, wird ihm vorgeworfen. Er spricht von einer Kissenschlacht. Ihm wird zur Last gelegt, einem anderen Kind eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt zu haben. Der Angeklagte sagt: "Das war doch nur Spaß." Er streitet ab, einem Kind mit der flachen Seite eines Messers auf den Kopf geschlagen zu haben. Und die Aussage seiner Frau, im Wohnzimmer seine Notdurft verrichtet zu haben, weist er ebenfalls zurück. Die Frau bringt vor Gericht vor, entgegen den Aussagen ihres Mannes öfters geschlagen worden zu sein,
Am Ende der familiären Dauerfehde steht der Entschluss der Frau, sich scheiden zu lassen und den Gatten anzuzeigen. Dass seine Frau zuletzt eine deutsche Freundin ins Vertrauen gezogen und sich Rat bei der Caritas und beim Verein "Frauen helfen Frauen" geholt hat, versteht der Mann als Komplott gegen sich, das ihn ins Gefängnis bringen soll. Die Frau, die sich zunehmend gedemütigt und erniedrigt fühlt und vor Gericht darauf hinweist, dass ihr Mann eine Zeit lang in eine Arbeitskollegin verliebt gewesen sei, begründet ihre Anzeige in erster Linie mit der sexuellen Misshandlung ihrer Tochter. Was ihr Mann ihr selbst angetan hat, könne sie verzeihen.
Am Ende des ersten Verhandlungstages baut Axel Müller, der Beisitzer in diesem Prozess, dem Angeklagten eine Brücke, die, sollte dieser sie überschreiten, das Urteil günstig beeinflussen werde. Müller empfiehlt dem in Fußfesseln vorgeführten und seit Frühjahr 2009 inhaftierten 34-Jährigen, Einsicht zu zeigen. Einsicht darüber, dass er den Versuch seiner Frau, sich ein wenig aus den Fesseln traditioneller türkischer Familienstruktur zu befreien, mit Gewalt zu unterbinden versuchte.
Am Mittwoch, 16. September, werden unter anderem der Sohn und die mutmaßlich sexuell misshandelte Tochter gehört, und der Angeklagte wird erklären müssen, was er von den Aussagen seiner Frau hält.
Von unserem Mitarbeiter
Peter Engelhardt
(Erschienen: 10.09.2009 14:40)
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