Gericht erlaubt Paintballhalle bei der Inselbrauerei
Das Gericht genehmigte, wenn auch unter strengen Auflagen, die Nutzung für die umstrittene Sportart Paintball. Kritiker sehen in dem Spiel, in dem Akteure durch Farbpatronen kampfunfähig gemacht werden müssen, um als Erster ans Ziel zu gelangen, die Würde des Menschen verletzt. Eine Einschätzung, die im Jahr 2000 der bayerische Verwaltungsgerichtshof teilte.
Paintball ist nicht verboten
Allerdings war der Fall damals etwas anders gelagert, und seither hat sich in der Spielewelt viel getan. Zwischenzeitlich gibt es bundesweit bereits 300 genehmigte Spielstätten für Paintball - so heißt der Sport, und so heißen die kleinen, mit Lebensmittelfarbe gefüllten Gelatinekugeln, die - verschossen - Farbflecke hinterlassen. Auch in Bayern sind Hallen für diese Spiele freigegeben, zwei davon in Schwaben.
Anders als in Lindau, wo der Bauausschuss die Paintballspiele ablehnte, hatten Kommunalpolitiker in Günzburg und Dinkelscherben nichts dagegen einzuwenden. "Das hat sich alles beruhigt", sagt Dinkelscherbens Bürgermeister Peter Baumeister. Vor gut einem Jahr wurde dort die ehemalige Tennishalle in eine Paintballanlage verwandelt. Spielbetrieb ist vor allem am Wochenende. Im Kommunalwahlkampf vor anderthalb Jahren wurde das Thema breitgetreten - und die Wogen schwappten hoch.
Vor Gericht wies Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl für die Inselbrauerei darauf hin, dass dieser häufig als Ballerspiel bezeichnete Sport in Deutschland bis heute nicht verboten ist. Die Bundesregierung hatte nach dem Amoklauf von Winnenden, wo im März ein 17-jähriger Schüler 16 Menschen tötete, erwogen, ein Paintball-verbot in das verschärfte Waffenrecht aufzunehmen. Der Plan wurde aber - fürs Erste - wieder fallengelassen.
Tarnkleidung ist verboten
Einen Einblick in seinen Funsport gab vor Gericht Andreas Meyer, von Beruf Fitnesstrainer und Teamführer der Lindauer Mannschaft. Nach seinen Angaben sind bundesweit mehr als 1700 Spieler registriert, die in 200 Teams in Paintball-Ligen um Punkte kämpfen. Zwei Mannschaften, die mit jeweils fünf Spielern antreten, müssen sich an feste Spielregeln halten, deren Einhaltung ein "Marschall" überwacht. Ziel ist es, die versteckte gegnerische Fahne zu erobern.
Zu den Auflagen, die das Gericht dem Hallenbetreiber vorschrieb, gehört: Die Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt und Vereinsmitglieder sein. Der Spielbetrieb darf nicht mit Zuschauern stattfinden. Außerdem müssen die Spieler ähnlich Fußballspielern ein Trikot tragen. Kriegsähnliche Tarnkleidung ist verboten. Stadtjurist Achim Frey ließ eine mögliche Berufung offen. Die Stadt will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Der Prozess hatte eine pikante Fußnote: Denn im Rechtsstreit kämpften die Stadt mit Oberbürgermeisterin Petra Seidl an der Spitze für das Verbot, während ihr Ehemann Franz Seidl als Anwalt den Kläger vertrat.
(Erschienen: 23.09.2009 00:07)






