Gericht spricht Messerstecherin frei
Wenn es noch eines Beweises bedurfte, was für verheerende Folgen Alkohol für Menschen und ihre Beziehungen haben kann, dann hätte ihn dieses Verfahren vor dem Amtsgericht liefern können. Vor Gericht stand eine 36-jährige arbeitslose Lindenbergerin, die mit einem langen Küchenmesser mehrfach auf ihren langjährigen Freund eingestochen hatte, von dem sie sich allerdings getrennt hatte. Die Stiche waren aber offensichtlich nicht sehr beherzt ausgeführt, denn sie führten nur zu kleineren Fleischwunden. Genau ist es im Schleier des Alkohols nicht mehr zu rekonstruieren, was passiert ist, jedenfalls scheint schon vor den Stichen Gewalt zum Alltag der Beziehung gehört zu haben. Schläge gehörten, wie sogar das Opfer sagte, dazu.
Es hatte den Anschein, dass das Paar, das sich vor Gericht wiedertraf, außer dem Alkohol wenig Gemeinsamkeiten hatte. Das Opfer, ein 39-jähriger Arbeitsloser, der noch bei seiner Mutter lebt, war bereits schwer gezeichnet von seiner Sucht. "Wenn ich weniger als anderthalb Promille intus habe", sagte er vor Gericht mit schwerer Zunge , "geht bei mir das Zittern los". Vor den Messerstichen hatte er diverse Flachmänner und eine große Flasche Wodka intus, er berichtete, dass er während der Stiche einen Filmriss hatte, sich an den Hergang nicht erinnern könne. Erst später seien ihm die Wunden aufgefallen.
Auch von der Täterin war nichts über den Ablauf zu erfahren. Auf Rat ihres Anwaltes sagte sie überhaupt nichts zum Tathergang. Auch sie habe am Tatnachmittag sechs bis sieben Bier und zwei Flachmänner getrunken, berichtete das Opfer der Stiche. Nach dem Gutachten der Gerichtspsychiaterin könnte sie ebenfalls einen Alkoholspiegel von drei Promille gehabt haben.
Schockierende Aussagen
Nach Aussagen der Polizeibeamten schließlich, die sie anschließend verhörten, hatte der 39-Jährige sie geschlagen und eine Zimmerpflanze zerstört, weshalb sie zornig geworden sei und auf ihn eingestochen habe. Gegenüber den Beamten habe sie sogar geäußert, dass sie ihn beim nächsten Mal "abstechen" wolle.
Viel Zorn und Gewalt, die sich da im Laufe ihrer Beziehung angestaut haben, scheinen da plötzlich mit den Messerstichen an die Oberfläche gekommen zu sein. Fast noch schockierender als die Stiche selbst war dann allerdings das, was am nächsten Morgen geschah: Flehentlich, berichtet das Opfer, habe sie ihn per SMS gebeten, doch mit Biernachschub vorbeizukommen.
Rechtlich war die Sache, zumindest aus der Sicht von Staatsanwältin, Verteidiger und Richter Klaus Harter schnell geklärt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um Notwehr handele, dass die Angeklagte sich mit dem Messer gegen Schläge des körperlich Überlegenen zur Wehr gesetzt habe. Es sei "eines der wenigen Male", so der Richter, "wo der Grundsatz in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten - angewendet werden könne."
(Erschienen: 11.09.2008 00:08)



