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Biberach Region

Schneehaufenstreit kommt teuer

(Ochsenhausen/kt) 1800 Euro muss ein 61-jähriger Mann aus dem Raum Ochsenhausen bezahlen. Ihm wird zur Last gelegt, einen Zehnjährigen am Kopf verletzt zu haben. Gegen den Strafbefehl wegen Körperverletzung legte der Mann Einspruch ein und nahm ihn vor Gericht zurück.

Auslöser der Handgreiflichkeit im Dezember vergangenen Jahres war ein Schneehaufen auf dem Hof des Angeklagten, von dem der zehnjährige Junge Schnee abtrug. Das, so schilderte der 61-Jährige den Sachverhalt, habe er dem Kind vorab dreimal verboten, weil sein Sohn ein Schneehaus aus dem Haufen machen wollte. Mit der Platzwunde, die der Junge nach der Auseinandersetzung am Kopf hatte, habe der Angeklagte nichts zu tun, versicherte dieser dem Richter. „Ich habe ihn nur am Arm gehalten“, so der 61-Jährige. Die Wunde soll er sich beim Wegdrehen zugezogen haben. Dass er den Jungen als „kleinen schwarzen Mann“ beschimpfte, gab er zu.

Wenig überzeugt von dieser Version machte Richter Ettwein deutlich, dass er bereit sei, die Sache durchzuverhandeln. Er empfahl dem Angeklagten jedoch, den Einspruch gegen den Strafbefehl und der damit verbundenen Geldstrafe zurückzunehmen. Denn vor Gericht sei schon die Tatsache, dass er den Jungen am Arm packte fahrlässige Körperverletzung.

Beschimpfung eingeräumt

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Außerdem räumte der Angeklagte ein, das Kind beschimpft zu haben. „Das allein reicht, um Sie heute zu verurteilen und dann gehen Sie nicht mit 60 Tagessätzen heim, sondern mit 70 oder 80 “, so Richter Ettwein. Geladen hatte er die zwei Freunde des Jungen, die die Situation beobachtet hatten und entsprechende Angaben bei der Polizei machten. Auch der Polizist, welcher die Aussagen aufnahm, war als Zeuge geladen. Gehört wurden sie jedoch nicht, denn der 61-Jährige zog seinen Einspruch zurück.

Zwar sehe er nicht, warum er die Geldstrafe bezahlen soll („Ich habe ihm nichts getan“), aber die Aussicht, dass er am Ende noch mehr bezahlen müsse, schreckte ihn ab. „Wenn’s noch teurer wird, muss ich es ja beenden“, sagte er.

(Erschienen: 28.07.2010 11:40)


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