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Aalen

Cannabis-Gärtner erhält ein mildes Urteil

(Ellwangen/Neresheim/R.) Im Prozess gegen einen 52-jährigen Gastwirt aus Neresheim-Elchingen wegen Rauschgifthandels ist das Landgericht Ellwangen zu einem überraschend schnellen Urteil gelangt. Das Geständnis hat die Beweisaufnahme abgekürzt und zu einem milden Urteil beigetragen.

Die in Neresheim-Elchingen im Februar 2010 entdeckte Cannabis-Plantage war die größte, die je in Ostwürttemberg sichergestellt wurde, erklärte ein Aalener Polizeibeamter am zweiten Verhandlungstag. Die Pflanzen standen in voller Blüte und hätten rund 20 Kilogramm Marihuana von guter bis sehr guter Qualität erbracht, etwa 148 000 Konsumeinheiten im Wert von einer Dreiviertelmillion Euro, die durch die Beschlagnahme nicht auf den deutschen Markt gelangten.

Staatsanwalt Armin Burger forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren. Zuvor hatte die Aussage von zwei Polizeibeamten aus Münster weitere Hintergründe des nicht restlos zu klärenden Falles erhellt. Durch Hamburger Kollegen waren sie im Januar 2009 auf einen Niederländer aufmerksam geworden, dessen Überwachung ergab, dass er ein Möbelgeschäft zur Tarnung von Drogengeschäften betrieb und auch den Angeklagten in Elchingen mehrfach aufsuchte.

Die Ernte von mehreren Cannabisaufzuchten in Deutschland, Dänemark und Tschechien gelangte in die Niederlande und von dort auf den deutschen Markt. An der Spitze der hierachischen Organisation steht mutmaßlich der in Münster inhaftierte Niederländer, unten stehen die „Gärtner“, die die Plantagen versorgten, und wie der Angeklagte pro Kilo Marihuana 1350 Euro erhielten. Dazwischen sind Unbekannte, die andere anwarben, Aufzuchten mit der nötigen Ausrüstung versahen und bei der Ernte halfen. Die Gärtner seien in das gut funktionierende System mafiöser Strukturen eingebunden und massiv unter Druck gewesen.

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Der Ansicht des Staatsanwalts, der Angeklagte sei Teil dieses Systems gewesen, folgte das Gericht in seinem Urteil, das auf vier Jahre und drei Monate ohne Bewährung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen (58 Kilo in zwei Jahren) in sieben Fällen lautet.

Es sei schwierig, so der Richter, in die undurchsichtigen Geflechte der Rauschgifthändler einzudringen. Es konnte nicht geklärt werden, wo sich eine bei Lauchheim vermutete, zweite Plantage befindet. Der allerdings aus Gewinnstreben handelnde vietnamesische Angeklagte, dem eine Ausweisung droht, habe einen großen Teil der Verantwortung übernommen und so eine mildere Strafe verdient. Weiter wurde der Einzug des Vermögens in Höhe von 25 000 Euro verfügt.

(Erschienen: 29.07.2010 22:40)


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