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Hochzeit mit Chinesin kein Kündigungsgrund
Die Hochzeit mit Chinesin ist kein Kündigungsgrund. Dies ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel vom 22. Juni nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte (Aktenzeichen: 3 Sa 95/11). Die Kündigung verstoße gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden", hieß es. Das LAG hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, dass die Klage des Mannes abgewiesen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Erschienen: 16.08.2011 15:22)
Die Hochzeit mit Chinesin ist kein Kündigungsgrund. Dies ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel vom 22. Juni nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte (Aktenzeichen: 3 Sa 95/11). Die Kündigung verstoße gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden", hieß es. Das LAG hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, dass die Klage des Mannes abgewiesen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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