Südfinder
Südfinder JOB
Südfinder AUTO
Südfinder IMMO
Südfinder TICKET
Südfinder HANDWERK
bodensee
Lakeparty
Regio-TV
inserieren
abo
e-paper
Schwäbisch.Media

Mietkaution muss sicher angelegt werden

Bremen / dpa Können Vermieter nicht nachweisen, dass sie die Kaution eines Mieters ordnungsgemäß bei einer Bank angelegt haben, dürfen Mieter sich wehren: Sie können die Mietzahlungen einstellen.

Vermieter müssen die vom Mieter geleistete Kaution sicher bei einer Bank anlegen. Dies müssen sie ihren Mietern nachweisen können. Andernfalls haben die Mieter das Recht, die laufenden Mietzahlungen bis zur Höhe der eingezahlten Kaution zurückzubehalten. So entschied das Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen: 10 C 33/11), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" berichtet.

In dem verhandelten Fall hatten Mieter schriftlich um Auskunft über die ordnungsgemäße Anlage der Mietkaution gebeten. Die Vermieterin schickte ihnen daraufhin eine Kontobestätigung. Als Kontoinhaber wurde jedoch die Vermieterin genannt. Daraufhin behielten die Mieter zwei Monatsmieten zurück.

Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn die Mietkaution müsse getrennt von dem Vermögen der Vermieter angelegt werden. Das habe die Vermieterin hier aber nicht nachweisen können. Die vorgelegte Kontobestätigung, in der allein die Vermieterin als Kontoinhaberin genannt wird, genüge den Anforderungen nicht.

(Erschienen: 30.01.2012 10:22)

- Anzeige -
Artikelfunktionen
drucken
Bewertungen
0.0
0,0 (0 Stimmen)
Das könnte Sie auch interessieren
- Anzeige -

Bauherrenratgeber

Der neue Bauherrenratgeber 2012 ist da! U. a. mit folgendem Inhalt:

CHARMANT: Leutkirch und Bad Wurzach – Alte Bahnhöfe in neuem Glanz
STILVOLL: Leben mit Möbeln ohne Ecken und Kanten
AUSGEZEICHNET: Moderne Architektur in den Landkreisen Ravensburg und Biberach
mehr
- Anzeige -