Südfinder
Südfinder JOB
Südfinder AUTO
Südfinder IMMO
Südfinder TICKET
Südfinder HANDWERK
bodensee
Lakeparty
Regio-TV
inserieren
abo
e-paper
Schwäbisch.Media

Dauerschneefall: Mieter müssen wiederholt Räumen

München / dpa Für das Schneeräumen vor dem Haus sind grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Oft übertragen sie diese Pflicht aber auf ihre Mieter. Sie haben dann gewisse Pflichten.

Wenn Mieter die Räumpflicht übernommen haben, müssen sie dieser Aufgabe zwischen morgens etwa ab 7.00 Uhr und abends bis etwa 20.00 Uhr nachkommen, erklärt der Mieterverein München. Bei Dauerschneefall müssten Mieter die Räum- und Streuarbeiten während des Tages wiederholen. Wer beruflich verhindert ist, müsse für eine Vertretung sorgen.

Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Bürgersteig, könne dies für den räumpflichtigen Mieter teuer werden, erklärt der Mieterverein. Denn möglicherweise müsse er dann für den Schadenersatz aufkommen. Allerdings müsse der Verletzte nachweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht tatsächlich verletzt wurde.

(Erschienen: 07.02.2012 14:22)

- Anzeige -
Artikelfunktionen
drucken
Bewertungen
0.0
0,0 (0 Stimmen)
Das könnte Sie auch interessieren
- Anzeige -

Bauherrenratgeber

Der neue Bauherrenratgeber 2012 ist da! U. a. mit folgendem Inhalt:

CHARMANT: Leutkirch und Bad Wurzach – Alte Bahnhöfe in neuem Glanz
STILVOLL: Leben mit Möbeln ohne Ecken und Kanten
AUSGEZEICHNET: Moderne Architektur in den Landkreisen Ravensburg und Biberach
mehr
- Anzeige -