Gesundheit
Kassen müssen Alternativmedizin nicht bezahlen
Das Hessische Landessozialgericht hat die Klage einer 77-Jährigen abgelehnt, die Kosten für eine sogenannte rhythmische Massage erstattet haben wollte. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe "diese Behandlungsmethode weder anerkannt, noch habe er sich mit diesem Heilmittel befasst", teilte die Justizbehörde am Donnerstag (2. Februar) mit (Aktenzeichen: L 8 KR 93/10). Alternative Methoden seien nicht automatisch ohne jegliche Prüfung ihres Nutzens und ihrer Wirtschaftlichkeit von den Krankenkassen zu bezahlen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
(Erschienen: 02.02.2012 17:22)
Das Hessische Landessozialgericht hat die Klage einer 77-Jährigen abgelehnt, die Kosten für eine sogenannte rhythmische Massage erstattet haben wollte. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe "diese Behandlungsmethode weder anerkannt, noch habe er sich mit diesem Heilmittel befasst", teilte die Justizbehörde am Donnerstag (2. Februar) mit (Aktenzeichen: L 8 KR 93/10). Alternative Methoden seien nicht automatisch ohne jegliche Prüfung ihres Nutzens und ihrer Wirtschaftlichkeit von den Krankenkassen zu bezahlen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
(Erschienen: 02.02.2012 17:22)
Gesundheit aktiv

Seezunge



Klinik Plus
Ausgabe 01/12: PDF 6,8 MB)
Ausgabe 02/11: PDF 8,7 MB)
Ausgabe 02/10: PDF 9,9 MB)
Ausgabe 01/10: PDF (8,8 MB)
Ausgabe 02/09: PDF (9,4 MB)
Ausgabe 01/09: PDF (7,4 MB)
Ausgabe 02/08: PDF (6,5 MB)
Ausgabe 01/08: PDF (6,9 MB)Gesundheit Plus
Ausgabe 02/12: PDF 6,4 MB)
Ausgabe 01/12: PDF 4,6 MB)
Ausgabe 04/11: PDF 5,4 MB)
Ausgabe 03/11: PDF 4,8 MB)
Ausgabe 02/11: PDF 4,8 MB)
Ausgabe 01/11: PDF 5,7 MB)
Ausgabe 04/10: PDF (10,7 MB)
Ausgabe 03/10: PDF (11 MB)
Ausgabe 02/10: PDF (9,5 MB)
Ausgabe 01/10: PDF (11 MB)
Ausgabe 04/09: PDF (11 MB)
Ausgabe 03/09: PDF (9,6 MB)
Ausgabe 02/09: PDF (10,3 MB)
Ausgabe 01/09: PDF (7,4 MB)
Ausgabe 04/08: PDF (9,6 MB)
Ausgabe 01/08: PDF (5,9 MB)
Ausgabe 04/07: PDF (6,1 MB)
Ausgabe 02/07: PDF (6,8 MB)






































