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Zugunglück: Richter spricht Notfallleiter der ÖBB frei

LOCHAU / lz Mehr als zwei Jahre nach dem Zugunglück von Lochau ist der Notfallleiter der Österreichischen Bundes Bahn (ÖBB) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, die Bahnstrecke nicht gesperrt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - der Staatsanwalt meldete Berufung wegen Schuld und Nichtigkeit an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - der Staatsanwalt meldete Berufung wegen Schuld und Nichtigkeit an. Auf den Gleisen zwischen Lochau und Bregenz waren am 29. Dezember 2006 eine 32-jährige Polizistin, ein 63-jähriger Kriminalbeamter und ein 47-jähriger Leichenbestatter ums Leben gekommen. Sie wurden mit vollem Tempo von einem Eurocity-Zug erfasst, als sie einen Unfall auf den Gleisanlagen untersuchten.

Der ÖBB-Notfallleiter war beim Prozess gegen Disponent und Lokführer nur Zeuge gewesen, ist dabei aber mit seinem Notfallmanagement beim Richter auf Unverständnis gestoßen. Später hat die Staatsanwaltschaft dann auch Anklage gegen ihn erhoben. Sie wirft dem 48-jährigen Tiroler vor, er hätte die Gefahr erkennen und die Gleise sperren müssen.

Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig. Es habe Missverständnisse gegeben, sagte der Mann vor Gericht. Ihm sei gesagt worden, dass Polizeibeamte neben den Gleisen unterwegs seien. Er habe nicht gewusst, dass sie die Gleise selber betreten. Ein Polizist vor Ort habe ihn per Telefon gebeten, dass die Züge nicht schneller als mit 30 Stundenkilometer durchfahren dürfen, so der Angeklagte. Daher sei er davon ausgegangen, dass es keine Streckensperre brauche.

Die Frage, ob das Tempolimit ausreichte oder eine Sperre unverzichtbar gewesen wäre, stand im Mittelpunkt der Zeugenbefragungen - acht ÖBB-Mitarbeiter waren als Zeugen geladen. Zwar tendierten die meisten Zeugen in die Richtung, dass es eine Sperre gebraucht hätte. Aber, so die Zeugen unisono, bei der ÖBB gelte auch der Grundsatz, Anweisungen der Polizei umzusetzen - und der Polizist vor Ort hatte sich ausdrücklich mit einem Tempolimit zufriedengegeben.

Zu viele Vorschriften verwirren

Was Richterin Katja Mayerhofer laut Urteilsbegründung unter anderem zum Freispruch bewegte, ist der unübersichtliche Wust an Vorschriften, den ein ÖBB-Notfallleiter zum Unfallzeitpunkt zu beachten hatte. Das habe dem Angeklagten ein richtiges Reagieren sicher erschwert. Die ÖBB haben diese nach dem Unfall geändert: War vorher etwa eine Streckensperre bei Anwesenheit von Einsatzkräften auf den Gleisen eine Möglichkeit, ist sie nun ein Muss. Für Verblüffung bei der Richterin und für Stirnrunzeln beim Verteidiger sorgte die Tatsache, dass alle als Zeugen geladenen ÖBB-Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber auf den Prozess "vorbereitet" worden waren. Vor gut einer Woche habe das Legal Department der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG die Männer nach Wien gebeten. Die Zeugen betonten, bei dem Treffen nicht manipuliert worden zu sein, man habe auch die Aussagen nicht untereinander abgesprochen. Schlüssige Erläuterungen seitens der Zeugen, was bei dem dreistündigen Treffen denn gesprochen wurde, blieben nach Ansicht des Verteidigers allerdings aus.

(Erschienen: 08.04.2009 00:05)

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