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Zugspitzlauf: Ermittler wollen Strafbefehl

ELLWANGEN/MÜNCHEN - Der Zugspitzlauf, bei dem am 13. Juli der Ellwanger Hans Pöschl ums Leben gekommen ist, wird ein gerichtliches Nachspiel haben: Die Staatsanwaltschaft München II hat am Mittwoch beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gegen die Veranstalter des Laufs Strafbefehl beantragt. Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen die Veranstalter des Zugspitzlaufs erhebt, lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen die Veranstalter des Zugspitzlaufs erhebt, lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Nach umfangreichen Zeugenvernehmungen, nach Ermittlungen über die Wetterbedingungen, die Verhältnisse vor Ort sowie die Ausstattung der Läufer sei die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gelangt, dass die Veranstalter den Lauf nicht hätten starten dürfen oder rechtzeitig hätten abbrechen müssen, sagte gestern Andrea Titz, die mit den Ermittlungen befasste Gruppenleiterin der Münchner Strafverfolgungsbehörde.

90 Tagessätze

Außer dem 45-jährigen Ellwanger Gymnasiallehrer und Läufer Hans Pöschl hatte bei dem Extremlauf bei widrigsten Wetterbedingungen auf Deutschlands höchsten Berg auch ein 41-jähriger Sportler aus Witten in Nordrhein-Westfalen den Tod gefunden. Viele andere Läufer waren wegen Kälte und Erschöpfung zusammengebrochen.

Laut Titz werde das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen den Antrag der Staatsanwaltschaft nun prüfen. Danach könne es den Strafbefehl - er lautet auf eine Geldstrafe über 90 Tagessätze - erlassen oder zu der Überzeugung gelangen, dass es damit nicht getan ist. Dann gibt es eine mündliche Verhandlung. Die Beschuldigten ihrerseits hätten die Möglichkeit, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen, was ebenfalls eine Gerichtsverhandlung zur Folge hätte.

Das Ergebnis des Strafverfahrens könnte dann richtungsweisend für zivilrechtliche Klagen von Teilnehmern des Berglaufs oder deren Angehörigen gegen den Veranstalter sein. Kommt das Gericht im Strafverfahren bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung zu einem Urteil, würden diese Sachverhalte in einem Zivilprozess zu Schadenersatzforderungen nicht neu aufgerollt.

Alleine aus diesem Grund halten es Juristen für unwahrscheinlich, dass der Veranstalter einen Strafbefehl akzeptiert, sollte das Amtsgericht diesen erlassen. Ihn könnte sonst eine Welle von Schadenersatzklagen überrollen. Vielmehr sieht es danach aus, als würde die Tragödie um den Zugspitzberglauf 2009 im Gerichtssaal fortgesetzt.

Die Familie des ums Leben gekommenen Ellwanger Läufers machte keine Angaben, ob oder in welcher Form sie gegen den Veranstalter vorgehen wird.

(Erschienen: 14.11.2008 00:07)

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