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Urteil: Zweitwohnungssteuer in Mainz rechtmäßig

Mainz/Leipzig / dpa Die Zweitwohnungssteuer in Mainz ist rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies in zwei Revisionsverfahren die Klagen von Studenten der Universität Mainz ab. Damit hob es anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz auf, wie das Gericht in Leipzig mitteilte.

Damit hob es anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz auf, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt sei bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch die Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht verursache keine Bedenken, da nachweislich unrichtige Anmeldungen inzwischen nicht mehr für die Steuerpflicht maßgeblich seien (Az.: BVerwG 9 C 6.08 und 7.08).

(Erschienen: 14.05.2009 13:38)

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