Urteil: Zweitwohnungssteuer in Mainz rechtmäßig
Damit hob es anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz auf, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt sei bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch die Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht verursache keine Bedenken, da nachweislich unrichtige Anmeldungen inzwischen nicht mehr für die Steuerpflicht maßgeblich seien (Az.: BVerwG 9 C 6.08 und 7.08).
(Erschienen: 14.05.2009 13:38)
Damit hob es anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz auf, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt sei bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch die Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht verursache keine Bedenken, da nachweislich unrichtige Anmeldungen inzwischen nicht mehr für die Steuerpflicht maßgeblich seien (Az.: BVerwG 9 C 6.08 und 7.08).
(Erschienen: 14.05.2009 13:38)
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