US-Millionen gehen nicht in Gebührenkalkulation ein
Von unserem Korrespondenten Ulrich Geßler
Das Regierungspräsidium vertritt die Auffassung, dass der Barwertvorteil aus dem US-Geschäft wieder in die Gebührenkalkulation eingestellt werden muss. Die Abwasseranlagen seien vom Gebührenzahler finanziert worden, begründete Pressesprecher Marc Frank die Auffassung der Stuttgarter Behörde. Allerdings räumte er auf Anfrage der Aalener Nachrichten ein, dass es darüber unterschiedliche Meinungen gebe. Welche die Richtige sei, darüber müssten wohl noch die Gerichte befinden, sagte Frank.
Von einer eindeutigen Rechtsmeinung spricht hingegen der Leiter der Finanzabteilung bei den Stadtwerken. Erich Bareiter machte deutlich: "Nur die Aufwendungen und Erträge, die direkt aus dem Betrieb der Abwasseranlagen entstehen, gehen in die Gebührenkalkulation ein." Die 3,18 Millionen Euro aus dem US-Geschäft hätten somit in der Kalkulation nichts zu suchen. Ansonsten müssten auch Versicherungsprämien berücksichtigt werden, betonte Bareiter, der sich bei seiner Aussage auf einen Artikel im Fachblatt "Kommunale Steuer-Zeitschrift" beruft. Darin heißt es: "Erträge, die mit der Anlage erzielt werden, bleiben bei der Gebührenrechnung außer Betracht."
Mit dem Geld aus dem US-Ge schäft wurde auf Beschluss des Gemeinderats das Stammkapital des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung auf 14,5 Millionen Euro aufgestockt, was der Finanzfachmann als außerordentlich positiv bewertete, denn so könnte Fremdkapital minimiert werden. Damit lehnt sich Bareiter an das Eigenbetriebsrecht des Landes an, das den Kommunen vorschreibt, ihre Eigenbetriebe mit einem angemessenen Eigenkapital auszustatten. Die Gemeindeprüfanstalt hält dagegen, dass Eigenbetriebe auch ohne Stammkapital funktionieren müssten. Kommentar
(Erschienen: 25.02.2003 23:30)
Von unserem Korrespondenten Ulrich Geßler
Das Regierungspräsidium vertritt die Auffassung, dass der Barwertvorteil aus dem US-Geschäft wieder in die Gebührenkalkulation eingestellt werden muss. Die Abwasseranlagen seien vom Gebührenzahler finanziert worden, begründete Pressesprecher Marc Frank die Auffassung der Stuttgarter Behörde. Allerdings räumte er auf Anfrage der Aalener Nachrichten ein, dass es darüber unterschiedliche Meinungen gebe. Welche die Richtige sei, darüber müssten wohl noch die Gerichte befinden, sagte Frank.
Von einer eindeutigen Rechtsmeinung spricht hingegen der Leiter der Finanzabteilung bei den Stadtwerken. Erich Bareiter machte deutlich: "Nur die Aufwendungen und Erträge, die direkt aus dem Betrieb der Abwasseranlagen entstehen, gehen in die Gebührenkalkulation ein." Die 3,18 Millionen Euro aus dem US-Geschäft hätten somit in der Kalkulation nichts zu suchen. Ansonsten müssten auch Versicherungsprämien berücksichtigt werden, betonte Bareiter, der sich bei seiner Aussage auf einen Artikel im Fachblatt "Kommunale Steuer-Zeitschrift" beruft. Darin heißt es: "Erträge, die mit der Anlage erzielt werden, bleiben bei der Gebührenrechnung außer Betracht."
Mit dem Geld aus dem US-Ge schäft wurde auf Beschluss des Gemeinderats das Stammkapital des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung auf 14,5 Millionen Euro aufgestockt, was der Finanzfachmann als außerordentlich positiv bewertete, denn so könnte Fremdkapital minimiert werden. Damit lehnt sich Bareiter an das Eigenbetriebsrecht des Landes an, das den Kommunen vorschreibt, ihre Eigenbetriebe mit einem angemessenen Eigenkapital auszustatten. Die Gemeindeprüfanstalt hält dagegen, dass Eigenbetriebe auch ohne Stammkapital funktionieren müssten. Kommentar
(Erschienen: 25.02.2003 23:30)
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