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Tödlicher Lauf zur Zugspitze: Anklage gegen Veranstalter

MÜNCHEN/ELLWANGEN / ard Die Staatsanwaltschaft München II hat beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Antrag auf Strafbefehl gegen den Veranstalter des Zugspitzlaufes vom 13.Juli diesen Jahres gestellt. Der Vorwurf der Münchner Ermittler lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Laut Staatsanwaltschaft sei sie bei ihren Ermittlungen und nach umfangreichen Zeugenvernehmungen zu der Überzeugung gelangt, dass der Zugspitzlauf unter den gegebenen Bedingungen hätte nicht gestartet werden dürfen oder rechtzeitig abgebrochen werden müssen.

(Erschienen: 13.11.2008 17:30)

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