Tödlicher Lauf zur Zugspitze: Anklage gegen Veranstalter
Laut Staatsanwaltschaft sei sie bei ihren Ermittlungen und nach umfangreichen Zeugenvernehmungen zu der Überzeugung gelangt, dass der Zugspitzlauf unter den gegebenen Bedingungen hätte nicht gestartet werden dürfen oder rechtzeitig abgebrochen werden müssen.
(Erschienen: 13.11.2008 17:30)
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