Sparkasse muss NPD Konto einrichten
Aussicht auf Berufung besteht nach Aussage des Sprechers beim Verwaltungsgericht, Dr. Albrecht Mors, zwar nicht, die Sparkasse kann gegen das Urteil jedoch den Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen. Der Antrag muss dann Fehler im Verfahren genau benennen. Das Gericht habe sich offenkundig an bestehenden Urteilen orientiert, hieß es gestern in Sigmaringen.
Das Verwaltungsgericht hat mit dem Urteil dafür gesorgt, dass die Sparkasse Bodensee dem NPD-Kreisverband ein Girokonto einrichten muss. Nachdem die Volksbank Überlingen 2007 das Konto des NPD-Kreisverbandes Bodensee-Konstanz gekündigt hatte, hatte die Sparkasse Bodensee mehrere Anträge auf Eröffnung eines Kontos zurückgewiesen. Dagegen hatte die NPD durch den Landesverband Klage eingereicht. Hauptargument in der Klage war, dass die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts wie andere öffentliche Einrichtungen auch verpflichtet ist, nach Paragraf 5 des Parteiengesetzes alle politischen Parteien, sofern sie nicht verboten sind, gleich zu behandeln.
Sparkasse nutzt Rechtsmittel
Die Sparkasse ihrerseits hatte unter anderem geltend gemacht, dass sie im Wettbewerb Nachteile erleide, wenn sie der NPD ein Konto einrichte. Der Vorsitzende der Verhandlung, Verwaltungsgerichtspräsident Dr. Franz-Christian Mattes, hatte noch in einer Vorverhandlung betont: "Sie können ja darauf hinweisen, dass Sie das nicht freiwillig machen", sollte die Sparkasse gezwungen sein, für die Partei ein Konto zu eröffnen.
Seitens der Sparkasse Bodensee war gestern ein eindeutiger Kommentar geäußert worden: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen haben wir zur Kenntnis genommen. Die Sparkasse Bodensee wird die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Anspruch nehmen."
So teilte der Vorstand gestern per Presseerklärung kurz und bündig seine Entscheidung mit, ohne detailliert auf das Urteil einzugehen. Die Begründung wird seitens des Gerichts ja auch erst in einigen Wochen bekanntgegeben.
(Erschienen: 01.08.2009 00:07)
Aussicht auf Berufung besteht nach Aussage des Sprechers beim Verwaltungsgericht, Dr. Albrecht Mors, zwar nicht, die Sparkasse kann gegen das Urteil jedoch den Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen. Der Antrag muss dann Fehler im Verfahren genau benennen. Das Gericht habe sich offenkundig an bestehenden Urteilen orientiert, hieß es gestern in Sigmaringen.
Das Verwaltungsgericht hat mit dem Urteil dafür gesorgt, dass die Sparkasse Bodensee dem NPD-Kreisverband ein Girokonto einrichten muss. Nachdem die Volksbank Überlingen 2007 das Konto des NPD-Kreisverbandes Bodensee-Konstanz gekündigt hatte, hatte die Sparkasse Bodensee mehrere Anträge auf Eröffnung eines Kontos zurückgewiesen. Dagegen hatte die NPD durch den Landesverband Klage eingereicht. Hauptargument in der Klage war, dass die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts wie andere öffentliche Einrichtungen auch verpflichtet ist, nach Paragraf 5 des Parteiengesetzes alle politischen Parteien, sofern sie nicht verboten sind, gleich zu behandeln.
Sparkasse nutzt Rechtsmittel
Die Sparkasse ihrerseits hatte unter anderem geltend gemacht, dass sie im Wettbewerb Nachteile erleide, wenn sie der NPD ein Konto einrichte. Der Vorsitzende der Verhandlung, Verwaltungsgerichtspräsident Dr. Franz-Christian Mattes, hatte noch in einer Vorverhandlung betont: "Sie können ja darauf hinweisen, dass Sie das nicht freiwillig machen", sollte die Sparkasse gezwungen sein, für die Partei ein Konto zu eröffnen.
Seitens der Sparkasse Bodensee war gestern ein eindeutiger Kommentar geäußert worden: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen haben wir zur Kenntnis genommen. Die Sparkasse Bodensee wird die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Anspruch nehmen."
So teilte der Vorstand gestern per Presseerklärung kurz und bündig seine Entscheidung mit, ohne detailliert auf das Urteil einzugehen. Die Begründung wird seitens des Gerichts ja auch erst in einigen Wochen bekanntgegeben.
(Erschienen: 01.08.2009 00:07)
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