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NADA zeigt verdächtigen Athleten «Rote Fahne»

Bonn / dpa Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) kann zukünftig verdächtigen Athleten die «Rote Fahne» zeigen und in die höchste Melde- und Kontrollkategorie hieven. «Wenn es einen konkreten Verdacht gibt oder mit der Meldepflicht Schindluder getrieben wird, können wir einem Athleten die 'Red Flag' zeigen», erklärte Anja Berninger, Justiziarin der NADA, bei einem Workshop in Bonn. Mit Inkrafttreten des neuen NADA-Codes am 1.

«Wenn es einen konkreten Verdacht gibt oder mit der Meldepflicht Schindluder getrieben wird, können wir einem Athleten die 'Red Flag' zeigen», erklärte Anja Berninger, Justiziarin der NADA, bei einem Workshop in Bonn. Mit Inkrafttreten des neuen NADA-Codes am 1. Januar 2009 werden Athleten je nach Risikobewertung der NADA für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten.

Im International Registered Testing Pool (RTP) werden rund 700 Athleten sein, die A-Kadern und A-Nationalteams der Sportarten der Risikogruppe A angehören. Sie müssen nicht nur zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die sogenannte Ein-Stunden-Regel beachten. Das heißt, sie müssen für jeden Tag des Quartals eine Stunde bestimmen, zu der sie dem Doping-Kontrolleur zur Verfügung stehen.

«Man muss während dieser Stunde an dem angegebenen Ort auf den Kontrolleur warten», sagte Berninger. «Diese Regelung gilt aber nur für die Top-Top-Sportler. Außerdem können sie die Stunde clever legen und eventuell mit den Trainingszeiten verbinden.» Ein fehlgeschlagener Testversuch in dem Ein-Stunden-Zeitfenster wird wie eine versäumte Kontrolle geahndet.

Der Kritik aus Athleten-Kreisen über diese weitere Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit begegnet die NADA entschieden. «Meldesystem schränkt die Grundrechte ein, aber auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen kann nicht jeder tun, was er will», argumentiert Juristin Berninger. «Auch eine rote Ampel schränkt die Bewegungsfreiheit ein.»

Im Nationalen Testpool (NTP), dem ebenfalls rund 700 Athleten angehören sollen, gilt die Ein-Stunden-Regel nicht: Sie müssen ebenfalls angeben, wo sie sich im kommenden Quartal aufhalten werden, müssen aber nur anzeigen, wenn sie mehr als 24 Stunden vom üblichen Aufenthaltsort entfernt sind. Wenn ein RTP-Athlet binnen 18 Monaten dreimal Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse begangen hat, kann er ein bis zwei Jahre gesperrt werden. Bei NTP-Angehörigen gelten nur Versäumnisse gegen die Meldepflicht für eine Sperre. Etwas weniger restriktive Auflagen hat das im Allgemeinen Testpool (ATP) erfasste Gros der deutschen Spitzensportler zu erfüllen.

Der vom 1. Januar 2009 an gültige neue NADA-Code enthält weitere gravierende Änderungen. Dazu gehören flexiblere Strafen auf Grundlage der Einzelfallbewertung, die Erhöhung der Sperre bei schweren Erstvergehen von zwei auf vier Jahre, die zwingende Suspendierung eines Athleten nach der A-Probe oder das Verbot für Doping-Sünder, während des Banns an organisiertem Training teilzunehmen.

Kein Verständnis zeigte die NADA für Beanstandungen von deutschen Sportfachverbänden, dass die Zeit zu kurz sei, um den neuen NADA- Kodex in das eigene Regelwerk aufzunehmen. «Die Verbände wurden bereits Anfang 2008 aufgefordert, Vorgehensweisen zur Integrierung des Codes vorzubereiten», sagte Anja Berninger. «Außerdem ist es kein Hexenwerk, den NADA-Code in die Verbandssatzungen einzugliedern.»

(Erschienen: 06.11.2008 14:55)

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