Moderne Schatzsucher machen Höhlenforschern Sorgen
Jeder Besuch einer Höhle bedeutet eine Beeinträchtigung des sensiblen Ökosystems, stellt der Landesverband in einer Pressemitteilung fest. Besonders viel Sorgen macht den Forschern das Geocaching. In den "Caches", den Verstecken, werden so genannte Schätze hinterlegt, die dann von anderen mit GPS-Ortung in der Natur gesucht werden müssen. Zur Belohnung darf man etwas aus dem "Schatz" mitnehmen, vorausgesetzt, man hinterlässt selbst etwas für die Nachfolgenden. Im Internet sind die Koordinaten der Verstecke aufgelistet. Dabei sind Höhlen und Felsen-besonders beliebt.
Tragisch dabei sei, dass Geocaching auch im Winter betrieben werde, wenn viele Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, die Höhlen als Quartiere nutzen. Dazu gehören mehrere Fledermausarten und der Feuersalamander, aber auch Insektenarten, die ausschließlich in Höhlen vorkommen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere in ihren Quartieren zu stören, betont der Landesverband.
Im Winter akut bedroht
Werden überwinternde Tiere-gestört, sind sie akut bedroht. Denn bei jedem Aufwachen verbrauchen sie einen guten Teil ihrer Energiereserven, und deshalb besteht die Gefahr, dass sie die kritische Überwinterungszeit bis zum Frühjahr nicht durchstehen. Von Mitte November bis Mitte April sollten Höhlen deshalb gar nicht betreten werden, appellieren die Forscher.
Ganz sicher nicht im Sinne des Naturschutzgedankens seien auch die Ausflüge kommerzieller Anbieter, die Motorradtouren einschließlich Höhlenführung und Bereitstellung der Ausrüstung organisieren. Trekkingtouren in Höhlen erfreuten sich zunehmender Beliebtheit. Auch für Kutsch- und Schlittenfahrten sowie für Fackelzüge zu den Höhlen wurde in jüngster Vergangenheit schon fleißig geworben, bedauert der Landesverband.
Eine zusätzliche Gefahr seien wilde Grabungen, listet der Verband weiter auf. Viele Höhlen haben in ihren Sedimenten wertvolle Zeugnisse erd- und vorgeschichtlicher Art bewahrt. Das Graben in Höhlen und selbst das Durchwühlen von Ablagerungen sei daher verboten-bzw. nach dem Denkmalschutzgesetz strafbar.
Der Landesverband hofft deshalb auf die Einsicht der Höhlenbesucher, die durch ihr Verhalten dazu beizutragen könnten, die "Welt ohne Licht" unversehrt zu erhalten. Jeder Besucher sei als "Gast" willkommen, der sich an der Schönheit der Höhle erfreuen könne, aber die Bedürfnisse ihrer Bewohner respektieren sollte.
(Erschienen: 19.06.2008 00:08)
Jeder Besuch einer Höhle bedeutet eine Beeinträchtigung des sensiblen Ökosystems, stellt der Landesverband in einer Pressemitteilung fest. Besonders viel Sorgen macht den Forschern das Geocaching. In den "Caches", den Verstecken, werden so genannte Schätze hinterlegt, die dann von anderen mit GPS-Ortung in der Natur gesucht werden müssen. Zur Belohnung darf man etwas aus dem "Schatz" mitnehmen, vorausgesetzt, man hinterlässt selbst etwas für die Nachfolgenden. Im Internet sind die Koordinaten der Verstecke aufgelistet. Dabei sind Höhlen und Felsen-besonders beliebt.
Tragisch dabei sei, dass Geocaching auch im Winter betrieben werde, wenn viele Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, die Höhlen als Quartiere nutzen. Dazu gehören mehrere Fledermausarten und der Feuersalamander, aber auch Insektenarten, die ausschließlich in Höhlen vorkommen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere in ihren Quartieren zu stören, betont der Landesverband.
Im Winter akut bedroht
Werden überwinternde Tiere-gestört, sind sie akut bedroht. Denn bei jedem Aufwachen verbrauchen sie einen guten Teil ihrer Energiereserven, und deshalb besteht die Gefahr, dass sie die kritische Überwinterungszeit bis zum Frühjahr nicht durchstehen. Von Mitte November bis Mitte April sollten Höhlen deshalb gar nicht betreten werden, appellieren die Forscher.
Ganz sicher nicht im Sinne des Naturschutzgedankens seien auch die Ausflüge kommerzieller Anbieter, die Motorradtouren einschließlich Höhlenführung und Bereitstellung der Ausrüstung organisieren. Trekkingtouren in Höhlen erfreuten sich zunehmender Beliebtheit. Auch für Kutsch- und Schlittenfahrten sowie für Fackelzüge zu den Höhlen wurde in jüngster Vergangenheit schon fleißig geworben, bedauert der Landesverband.
Eine zusätzliche Gefahr seien wilde Grabungen, listet der Verband weiter auf. Viele Höhlen haben in ihren Sedimenten wertvolle Zeugnisse erd- und vorgeschichtlicher Art bewahrt. Das Graben in Höhlen und selbst das Durchwühlen von Ablagerungen sei daher verboten-bzw. nach dem Denkmalschutzgesetz strafbar.
Der Landesverband hofft deshalb auf die Einsicht der Höhlenbesucher, die durch ihr Verhalten dazu beizutragen könnten, die "Welt ohne Licht" unversehrt zu erhalten. Jeder Besucher sei als "Gast" willkommen, der sich an der Schönheit der Höhle erfreuen könne, aber die Bedürfnisse ihrer Bewohner respektieren sollte.
(Erschienen: 19.06.2008 00:08)
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