Mattenhauser Mobilfunkgegner nehmen Stadt in Pflicht
Von unserem Redakteur Michael Kaiser
Der zentrale Satz in dem Schreiben, das Anita Maucher & Co. jetzt Bürgermeister Weinschenk überreichten, lautet: "Hiermit machen wir die Stadt Bad Waldsee als Grundstückseigentümerin für alle Schäden, die in Zusammenhang mit der errichteten Mobilfunk-Sendeanlage entstehen, haftbar und melden dem Grundsatz nach Schadensansprüche (É) an."
Bei ihrem Vorstoß ließ sich die Interessengemeinschaft von Wolfgang Blüher beraten, der in Mattenhaus kürzlich einen Informationsabend bestritt und unter den Mobilfunkkritikern in der Region als der Experte gilt. Blüher weiß, dass "der derzeitige Stand der Wissenschaft eine gesicher-te Bewertung der Mobilfunktechnologie in Bezug auf gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht zulässt". Genau so steht es auch in dem Schriftstück, das fast sämtliche Bewohner von Mattenhaus und Schellenberg sowie Landwirte aus Steinenberg und Kohhaus unterschrieben haben. Doch Blüher weiß auch, dass es "zunehmend konsistente Hinweise auf die schädigende Wirkung der (É) Hochfrequenzstrahlung gibt". Dem Schreiben an die Stadt beigelegt ist der "Freiburger Appell", den mehrere hundert Mobilfunk-kritische Ärzte unterzeichnet haben.
Auch die hiesigen Mobilfunkgegner befürchten "eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung für Mensch und Tier" durch die Sendeanlage auf der Anhöhe zwischen Schellenberg/B 30 und Kohhaus. Sobald sich ihre Befürchtungen bestätigen und der Nachweis von Schädigungen wissenschaftlich erbracht ist, will die Interessengemeinschaft den entstandenen Schaden gegenüber der Stadt beziffern - auch rückwirkend, wie die Mobilfunkgegner betonen. Ausdrücklich behalten sie sich auch Schmerzensgeldforderungen vor. Eine Kopie des Schreibens ging an die Krankenkasse der Landwirte - "zur Dokumentation der dort auflaufenden Kosten".
Stadt schaltet Anwalt ein
Bürgermeister Weinschenk nahm das Schreiben entgegen und verwies noch einmal auf die baurechtliche Seite des Problems, die eine Genehmigung solcher Anlagen fast zur Pflicht macht - zumal an besagter Stelle. Weil die Materie äußerst kompliziert ist, will die Stadt einen Anwalt einschalten.
(Erschienen: 28.12.2004 00:18)
Von unserem Redakteur Michael Kaiser
Der zentrale Satz in dem Schreiben, das Anita Maucher & Co. jetzt Bürgermeister Weinschenk überreichten, lautet: "Hiermit machen wir die Stadt Bad Waldsee als Grundstückseigentümerin für alle Schäden, die in Zusammenhang mit der errichteten Mobilfunk-Sendeanlage entstehen, haftbar und melden dem Grundsatz nach Schadensansprüche (É) an."
Bei ihrem Vorstoß ließ sich die Interessengemeinschaft von Wolfgang Blüher beraten, der in Mattenhaus kürzlich einen Informationsabend bestritt und unter den Mobilfunkkritikern in der Region als der Experte gilt. Blüher weiß, dass "der derzeitige Stand der Wissenschaft eine gesicher-te Bewertung der Mobilfunktechnologie in Bezug auf gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht zulässt". Genau so steht es auch in dem Schriftstück, das fast sämtliche Bewohner von Mattenhaus und Schellenberg sowie Landwirte aus Steinenberg und Kohhaus unterschrieben haben. Doch Blüher weiß auch, dass es "zunehmend konsistente Hinweise auf die schädigende Wirkung der (É) Hochfrequenzstrahlung gibt". Dem Schreiben an die Stadt beigelegt ist der "Freiburger Appell", den mehrere hundert Mobilfunk-kritische Ärzte unterzeichnet haben.
Auch die hiesigen Mobilfunkgegner befürchten "eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung für Mensch und Tier" durch die Sendeanlage auf der Anhöhe zwischen Schellenberg/B 30 und Kohhaus. Sobald sich ihre Befürchtungen bestätigen und der Nachweis von Schädigungen wissenschaftlich erbracht ist, will die Interessengemeinschaft den entstandenen Schaden gegenüber der Stadt beziffern - auch rückwirkend, wie die Mobilfunkgegner betonen. Ausdrücklich behalten sie sich auch Schmerzensgeldforderungen vor. Eine Kopie des Schreibens ging an die Krankenkasse der Landwirte - "zur Dokumentation der dort auflaufenden Kosten".
Stadt schaltet Anwalt ein
Bürgermeister Weinschenk nahm das Schreiben entgegen und verwies noch einmal auf die baurechtliche Seite des Problems, die eine Genehmigung solcher Anlagen fast zur Pflicht macht - zumal an besagter Stelle. Weil die Materie äußerst kompliziert ist, will die Stadt einen Anwalt einschalten.
(Erschienen: 28.12.2004 00:18)
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