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Mann zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt

Tuttlingen/Rottweil / icks Zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilte die 1. Große Strafkammer am Landgericht Rottweil einen 34-jähigen Tuttlinger, der sich an einem Mädchen im Kindergartenalter vergangen hat und die Tat filmte.

Die Kammer geht davon aus, dass der Verurteilte Sequenzen dieses per Handy erstellten Films über "file-sharing" (Als "file-sharing" bezeichnet man die direkte Weitergabe von Dateien zwischen Internetnutzern, die Teil eines besonderen Netzwerks sind. Die Daten befinden sich auf den Rechnern der Teilnehmer und werden von dort verteilt. Normalerweise werden Daten per Download von fremden Rechnern kopiert, während gleichzeitug andere Daten versendet werden) pädophilen Internet- Nutzern in der ganzen Welt zur Verfügung stellen wollte. "

Die Einlassung, der Angeklagte habe nicht gewusst, wie das geht, ist widerlegt", sagte Dr. Fad. Der 34-Jährige habe in seinen Aussagen fundierte Kenntnis über diese Art von Datentausch bewiesen. Auch dass die 12.000 kinderpornographischen Daten, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden, nur "zufällig und als Nebenprodukt" in seine Hände gekommen seien, glaubten die zwei Berufsrichter und zwei Schöffen nicht. Dagegen sprächen die "gezielten charakteristischen Suchbegriffe", die laut Auswertung durch die Kriminalpolizei in den Computer eingegeben wurden. Die Fotos und Filme zeigen Szenen von sexuellem Missbrauch an Babys und Kleinkindern, "zum Teil blutüberströmt, in sehr entwürdigenden Umständen".

Auf Besitz und Verbreitung solcher Daten - im Gesetz immer noch als "pornografische Schriften" bezeichnet -, steht Geldstrafe oder Haft zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Die Kammer verhängte eine einjährige Haftstrafe. Für den Missbrauch an dem Mädchen, der kleinen Schwester der 16-jährigen Geliebten des Angeklagten, lautete das Urteil "vier Jahre und sechs Monate", bei einem Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren. Gegen die hieraus gebildete Gesamtstrafe, die fast genau zwischen den Anträgen der Verteidigung (drei Jahre) und der Anklage (sechs Jahre und drei Monate) liegt, kann vom Täter und von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt werden. Insgesamt liegt die Gesamtstrafe bei vier Jahren und zehn Monaten.

(Erschienen: 13.08.2009 14:30)

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