Mädchenprügler aus Haft entlassen
Seit vorletzter Woche ist der 25- Jährige wieder auf freiem Fuß und war in diesen Tagen wieder auf Lindaus Straßen unterwegs. Das Landgericht Kempten hat einer Beschwerde seines Verteidigers gegen den Haftbefehl stattgegeben, woraufhin er aus der Justizvollzugsanstalt Kempten entlassen wurde.
In den vergangenen Monaten hatte es eine ganze Reihe von Anklagen und Strafen gegen ihn gegeben, jedoch ist derzeit erst eine dieser Strafen rechtskräftig, und dies ist eine Bewährungsstrafe. Zwar hatte das Amtsgericht Lindau dennoch Haftbefehl beantragt (unter anderem wegen Fluchtgefahr), jedoch hat das Landgericht dem Amtsgericht in diesem Fall ein weiteres Mal widersprochen.
Der Fall insgesamt stellt sich im Augenblick also wie folgt dar: Der Deutsch-Algerier hatte im Sommer 2007 ein 18-jähriges Mädchen grundlos krankenhausreif geprügelt. Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Lindau im Frühjahr 2008 zu einer Haftstrafe von 25 Monten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Anwalt des jungen Mannes Berufung ein, weshalb der Fall im Spätsommer 2008 noch einmal vor dem Landgericht in Kempten verhandelt wurde. Die dritte Strafkammer dort milderte die Freiheitsstrafe zu einer 23-monatigen Bewährungsstrafe ab.
Wenige Wochen später, im November 2008 wurde er dann von der Lin-dauer Polizei wegen Fahrens ohne Führerschein und mit reichlich Alkohol im Blut erneut festgenommen, woraufhin er in den Räumen der PI Lindau um sich schlug, was ihm neben der wegen Fahrens ohne Führerschein eine zweite Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt einbrachte.
Im März 2009 wurde er dann ein weiteres Mal polizeiauffällig. Und zwar hatte er nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft erneut eine junge Frau brutal verprügelt. In diesem Fall war es seine Freundin, die in einem Lindauer Nachtlokal arbeitete. Die zunächst beschriebenen Gewalttaten (er warf sie zu Boden und trat dann gegen ihren Kopf) waren so gravierend, dass der Verdacht eines Kapitalverbrechens im Raum stand und der Mädchenprügler zunächst in Haft kam. In der Folge änderte die junge Frau jedoch ihre Aussage und wollte von den Tritten gegen ihren Kopf nichts mehr wissen. Zunächst blieben also die Schläge ins Gesicht übrig, wegen derer die Staatsanwaltschaft ihn vor dem Amtsgericht Kempten wegen Körperverletzung anklagte.
Bevor es zu dieser Verhandlung kam, stand der 25-Jährige jedoch noch einmal vor dem Amtsgericht Lindau. Hier kassierte er wegen der Trunkenheitsfahrt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung, gegen die sein Verteidiger jedoch wiederum vor dem Landgericht Berufung einlegte.
Verhandlungen im Wochentakt
Etwa eine Woche später stand dann die Verhandlung wegen der verprügelten Freundin auf dem Terminplan des Untersuchungshäftlings. Da das Opfer aber nicht nur von den Tritten gegen den Kopf nichts mehr wissen wollte, sondern auch sonst nicht als glaubwürdige Zeugin rüberkam, sprach das Gericht den jungen Mann frei. Direkt anschließend wurde er allerdings erneut in Untersuchungshaft genommen, wiederum auf Antrag des Amtsgerichts Lindau, das erneut Fluchtgefahr befürchtete, - zumal der 25-jährige erst zum Jahreswechsel einige Wochen im Ausland gewesen war.
Voraussichtlich wird er jetzt bis zum 25. Juni in Freiheit bleiben. Dann ist die Berufungsverhandlung wegen der Trunkenheitsfahrt vor dem Landgericht. Und zwar vor der gleichen Kammer, die die Freiheitsstrafe wegen der ersten Prügelei vor einem knappen Jahr in eine Bewährungsstrafe umgewandelt hatte. Mit der Begründung, so der Richter damals, dass der Angeklagte doch "gar kein richtiger Krimineller" sei.
(Erschienen: 03.06.2009 06:08)
Seit vorletzter Woche ist der 25- Jährige wieder auf freiem Fuß und war in diesen Tagen wieder auf Lindaus Straßen unterwegs. Das Landgericht Kempten hat einer Beschwerde seines Verteidigers gegen den Haftbefehl stattgegeben, woraufhin er aus der Justizvollzugsanstalt Kempten entlassen wurde.
In den vergangenen Monaten hatte es eine ganze Reihe von Anklagen und Strafen gegen ihn gegeben, jedoch ist derzeit erst eine dieser Strafen rechtskräftig, und dies ist eine Bewährungsstrafe. Zwar hatte das Amtsgericht Lindau dennoch Haftbefehl beantragt (unter anderem wegen Fluchtgefahr), jedoch hat das Landgericht dem Amtsgericht in diesem Fall ein weiteres Mal widersprochen.
Der Fall insgesamt stellt sich im Augenblick also wie folgt dar: Der Deutsch-Algerier hatte im Sommer 2007 ein 18-jähriges Mädchen grundlos krankenhausreif geprügelt. Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Lindau im Frühjahr 2008 zu einer Haftstrafe von 25 Monten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Anwalt des jungen Mannes Berufung ein, weshalb der Fall im Spätsommer 2008 noch einmal vor dem Landgericht in Kempten verhandelt wurde. Die dritte Strafkammer dort milderte die Freiheitsstrafe zu einer 23-monatigen Bewährungsstrafe ab.
Wenige Wochen später, im November 2008 wurde er dann von der Lin-dauer Polizei wegen Fahrens ohne Führerschein und mit reichlich Alkohol im Blut erneut festgenommen, woraufhin er in den Räumen der PI Lindau um sich schlug, was ihm neben der wegen Fahrens ohne Führerschein eine zweite Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt einbrachte.
Im März 2009 wurde er dann ein weiteres Mal polizeiauffällig. Und zwar hatte er nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft erneut eine junge Frau brutal verprügelt. In diesem Fall war es seine Freundin, die in einem Lindauer Nachtlokal arbeitete. Die zunächst beschriebenen Gewalttaten (er warf sie zu Boden und trat dann gegen ihren Kopf) waren so gravierend, dass der Verdacht eines Kapitalverbrechens im Raum stand und der Mädchenprügler zunächst in Haft kam. In der Folge änderte die junge Frau jedoch ihre Aussage und wollte von den Tritten gegen ihren Kopf nichts mehr wissen. Zunächst blieben also die Schläge ins Gesicht übrig, wegen derer die Staatsanwaltschaft ihn vor dem Amtsgericht Kempten wegen Körperverletzung anklagte.
Bevor es zu dieser Verhandlung kam, stand der 25-Jährige jedoch noch einmal vor dem Amtsgericht Lindau. Hier kassierte er wegen der Trunkenheitsfahrt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung, gegen die sein Verteidiger jedoch wiederum vor dem Landgericht Berufung einlegte.
Verhandlungen im Wochentakt
Etwa eine Woche später stand dann die Verhandlung wegen der verprügelten Freundin auf dem Terminplan des Untersuchungshäftlings. Da das Opfer aber nicht nur von den Tritten gegen den Kopf nichts mehr wissen wollte, sondern auch sonst nicht als glaubwürdige Zeugin rüberkam, sprach das Gericht den jungen Mann frei. Direkt anschließend wurde er allerdings erneut in Untersuchungshaft genommen, wiederum auf Antrag des Amtsgerichts Lindau, das erneut Fluchtgefahr befürchtete, - zumal der 25-jährige erst zum Jahreswechsel einige Wochen im Ausland gewesen war.
Voraussichtlich wird er jetzt bis zum 25. Juni in Freiheit bleiben. Dann ist die Berufungsverhandlung wegen der Trunkenheitsfahrt vor dem Landgericht. Und zwar vor der gleichen Kammer, die die Freiheitsstrafe wegen der ersten Prügelei vor einem knappen Jahr in eine Bewährungsstrafe umgewandelt hatte. Mit der Begründung, so der Richter damals, dass der Angeklagte doch "gar kein richtiger Krimineller" sei.
(Erschienen: 03.06.2009 06:08)
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