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Kritik an Umgang mit Informationsfreiheitsgesetz

München / dpa Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Umgang der Behörden mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz kritisiert. Dieses sichert den Bürgern seit Januar den Anspruch auf detaillierte Auskünfte von Bundesämtern zu. "Zum Teil ist das Gesetz noch gar nicht bekannt, zumindest den Mitarbeitern, die die Anfragen bearbeiten müssten", sagte Schaar dem Nachrichtenmagazin "Focus".

"Zum Teil ist das Gesetz noch gar nicht bekannt, zumindest den Mitarbeitern, die die Anfragen bearbeiten müssten", sagte Schaar dem Nachrichtenmagazin "Focus". Der größte Teil der rund 50 Beschwerden, die Schaar bereits im Februar erhielt, richtete sich allerdings gegen die hohen Gebühren, die staatliche Stellen für die Auskunft verlangen. "Bei geringem Aufwand sollte überhaupt keine Gebühr anfallen", mahnte der Datenschützer. In Einzelfällen können laut Gebührenordnung aber bis zu 500 Euro fällig werden.

Generell seien die Behörden "auf Abschottung ausgerichtet gegenüber Leuten, die sich einfach so für die Verwaltung interessieren". Auch gebe es im Gesetz zu viele Ausnahmen von der Auskunftspflicht. "Sobald mehr Erfahrungen mit dem Gesetz vorliegen, sollte man prüfen, ob Änderungen sinnvoll sind", sagte Schaar.

Auch vor dem In-Kraft-Treten des Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar konnten Bürger Behördenauskünfte erhalten, allerdings unter erschwerten Bedingungen. Nun ist die Auskunftspflicht der Bundesbehörden die Regel. Diese können sich zum Abwehren von Anfragen nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen. Bürger müssen kein berechtigtes Interesse mehr nachweisen.

Das Gesetz war eines der letzten, das die rot-grüne Bundesregierung - mit FDP-Unterstützung und gegen die Stimmen der Union - über die parlamentarischen Hürden gebracht hat. Entsprechende Gesetze gibt es für Landesbehörden bereits in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

(Erschienen: 04.03.2006 14:36)

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