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Konkurrenzverbot: Anstellung bei Ehefrau zulässig

Koblenz / dpa Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem früheren Arbeitgeber ein Konkurrenzverbot vereinbart, darf er sich trotzdem in derselben Branche im Betrieb seiner Ehefrau anstellen lassen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss. Denn in diesem Fall sei der Mitarbeiter nicht anders zu behandeln, als wenn er sich bei einem anderen Arbeitgeber eine neue Stelle gesucht hätte.

Denn in diesem Fall sei der Mitarbeiter nicht anders zu behandeln, als wenn er sich bei einem anderen Arbeitgeber eine neue Stelle gesucht hätte. Eine Ausnahme gelte allenfalls dann, wenn der Betroffene seinen neuen Arbeitsplatz bewusst dazu missbrauche, gezielt Kunden seines Ex-Chefs abzuwerben (Az.: 10 U 381/07).

Das Gericht lehnte mit seinem in der Fachzeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss den Erlass einer einstweilige Verfügung ab. Der Inhaber einer Fußpflegepraxis hatte mit einem früheren Angestellten vertraglich vereinbart, dass dieser im Umkreis von 50 Kilometer keine eigene Praxis eröffnet. Der ehemalige Angestellte hielt sich formal an die Absprache, allerdings eröffnete seine Ehefrau in der Nähe eine entsprechende Praxis und stellte ihn als Mitarbeiter ein. Der Ex-Arbeitgeber hielt dies für unzulässig und erstrebte ein gerichtliches Verbot der neuen Konkurrenz.

Das OLG sah dafür jedoch keine Rechtsgrundlage. Der Vertrag besage lediglich, dass der Ex-Mitarbeiter sich nicht im näheren Umkreis selbstständig machen dürfe. Ein generelles Berufsverbot sei dagegen nicht vereinbart worden.

(Erschienen: 15.10.2008 15:09)

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