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Kleinere Behandlungen müssen im Ausland selbst bezahlt werden

Henstedt-Ulzburg / dpa/gms Urlauber müssen kleinere Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus im Ausland selbst bezahlen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg hin. Die Auslagen würden dann aber vom Versicherer erstattet, wenn vorher eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde.

Die Auslagen würden dann aber vom Versicherer erstattet, wenn vorher eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde. «Bei umfangreichen Behandlungen regelt der Versicherer die Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dazu ist aber eine schriftliche Zusage des Versicherers an die Klinik erforderlich», erläutert Expertin Bianca Höwe. Erkrankte Reisende sollten daher umgehend ihren Versicherer kontaktieren.

Um Auslagen ersetzt zu bekommen, müssen Versicherte einige Unterlagen einreichen. Dazu gehören den Angaben nach das Schadensformular, Originalrechnungen mit Angaben über den behandelnden Arzt, Krankheitsbezeichnungen, Tag und Ort der Behandlung, ihre Dauer sowie eine Liste aller Einzelleistungen und entsprechende Zahlungsbestätigungen. Auch Belege über An- und Abreise sowie Medikamentenverordnungen müssen gemeldet werden.

«Achten Sie darauf, dass nur das medizinisch Notwendige ausgeführt wird», rät Höwe darüber hinaus. Auslandsreisende würden häufig mit unnötigen Behandlungen oder Operationen belastet. Es soll sogar vorgekommen sein, dass Kindern mit gewöhnlichem Brechdurchfall der Blinddarm entnommen wurde. Vor unnötigen Behandlungen schützen könne ein Anruf bei der Notrufnummer des Krankenversicherers. Hier bekämen Urlauber Krankenhäuser und seriöse deutschsprachige Ärzte genannt.

Verbraucherschützer raten Urlaubern unbedingt dazu, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Eine solche Police müsse pro Person nicht mehr als zehn Euro pro Jahr kosten. Sie übernimmt die von der Kasse nicht gedeckten Kosten für Heilbehandlungen und einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

(Erschienen: 09.06.2006 09:07)

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