Karolinas Mörder prügelt weiter
Die äußerste Brutalität des furchtbaren Mordes an dem blonden Mädchen war es, weshalb der Fall bundesweit für Aufsehen sorgte. Zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin - die Mutter der kleinen Karolina - hatte der Türke Anfang 2004 das damals dreijährige Kind auf bestialische Weise in einem Haus im Weißenhorner Ortsteil Biberachzell misshandelt und das sterbende Kind in der Weißenhorner Stiftungsklinik auf einer Toilette abgelegt.
Vorausgegangen war eine fast fünftägige Folter des unschuldigen Mädchens. In einer ersten Verhandlung vor dem Landgericht Memmingen waren Karolinas Mutter und ihr früherer Lebensgefährte noch glimpflich davon gekommen, in einer Neuauflage des Prozesses wurden beide am Landgericht München II wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafen verurteilt.
Von Gewaltbereitschaft
In den Prozessen war immer wieder von der Gewaltbereitschaft und der niedrigen Hemmschwelle die Rede gewesen. Dies hat sich im jüngsten Fall gezeigt, als Akul hinter den Mauern des Gefängnisses einen Mithäftling geschlagen hat. Wie gestern bekannt wurde, liegt der Fall schon länger zurück. Von einem Mithäftling, der aus der Neonazi-Szene stammt, ist Akul nach vorliegenden Informationen ausländerfeindlich beschimpft worden. Dies habe den Türken offenbar so gereizt, dass er "ausgetickt" sei und dem Mitgefangenen dreimal ins Gesicht geschlagen hat, sodass dieser verletzt worden war. Außerdem habe er dem Neonazi gedroht: "Ich bring dich um".
Aus Angst vor dem bulligen Akul offenbarte sich der Geschlagene der Gefängnisleitung, die nach der Befragung der Beteiligten ein Verfahren einleitete. Am Amtsgericht Augsburg wurde Akul zu weiteren zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Dauer dieser Strafe ist die eine Seite, der Zeitpunkt, wann Akul wieder auf freien Fuß kommt, die andere. Bei der Beurteilung, ob Akul nach wie vor gefährlich ist und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, werden sich die Experten auch darauf stützen, wie er sich in der Haft geführt hat. Derartige Schlägereien sind eher von Nachteil für einen Häftling und zögern seine Freilassung eher hinaus.
Besondere Schwere der Schuld
Die Münchner Richter hatten bei der Verurteilung Akuls ohnehin die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Entlassung nach 15 Jahren verbietet. Akul werde höchst wahrscheinlich mehr als zwanzig Jahre hinter Gittern verbringen müssen, glauben Experten.
Es sei denn, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ordnet eine Neuverhandlung des Falles an. Die Anwälte der beiden Verurteilten haben das Straßburger Gericht als die allerletzte Instanz angerufen, weil in ihren Augen der Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Grundsatz des unparteiischen Gerichtes verstoßen hatte, als er eine Neuauflage des Erstprozesses vor dem Landgericht Memmingen ohne Begründung an das für seine harten Urteile bekannte Landgericht München II verwiesen hat.
(Erschienen: 24.03.2009 01:00)
Die äußerste Brutalität des furchtbaren Mordes an dem blonden Mädchen war es, weshalb der Fall bundesweit für Aufsehen sorgte. Zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin - die Mutter der kleinen Karolina - hatte der Türke Anfang 2004 das damals dreijährige Kind auf bestialische Weise in einem Haus im Weißenhorner Ortsteil Biberachzell misshandelt und das sterbende Kind in der Weißenhorner Stiftungsklinik auf einer Toilette abgelegt.
Vorausgegangen war eine fast fünftägige Folter des unschuldigen Mädchens. In einer ersten Verhandlung vor dem Landgericht Memmingen waren Karolinas Mutter und ihr früherer Lebensgefährte noch glimpflich davon gekommen, in einer Neuauflage des Prozesses wurden beide am Landgericht München II wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafen verurteilt.
Von Gewaltbereitschaft
In den Prozessen war immer wieder von der Gewaltbereitschaft und der niedrigen Hemmschwelle die Rede gewesen. Dies hat sich im jüngsten Fall gezeigt, als Akul hinter den Mauern des Gefängnisses einen Mithäftling geschlagen hat. Wie gestern bekannt wurde, liegt der Fall schon länger zurück. Von einem Mithäftling, der aus der Neonazi-Szene stammt, ist Akul nach vorliegenden Informationen ausländerfeindlich beschimpft worden. Dies habe den Türken offenbar so gereizt, dass er "ausgetickt" sei und dem Mitgefangenen dreimal ins Gesicht geschlagen hat, sodass dieser verletzt worden war. Außerdem habe er dem Neonazi gedroht: "Ich bring dich um".
Aus Angst vor dem bulligen Akul offenbarte sich der Geschlagene der Gefängnisleitung, die nach der Befragung der Beteiligten ein Verfahren einleitete. Am Amtsgericht Augsburg wurde Akul zu weiteren zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Dauer dieser Strafe ist die eine Seite, der Zeitpunkt, wann Akul wieder auf freien Fuß kommt, die andere. Bei der Beurteilung, ob Akul nach wie vor gefährlich ist und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, werden sich die Experten auch darauf stützen, wie er sich in der Haft geführt hat. Derartige Schlägereien sind eher von Nachteil für einen Häftling und zögern seine Freilassung eher hinaus.
Besondere Schwere der Schuld
Die Münchner Richter hatten bei der Verurteilung Akuls ohnehin die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Entlassung nach 15 Jahren verbietet. Akul werde höchst wahrscheinlich mehr als zwanzig Jahre hinter Gittern verbringen müssen, glauben Experten.
Es sei denn, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ordnet eine Neuverhandlung des Falles an. Die Anwälte der beiden Verurteilten haben das Straßburger Gericht als die allerletzte Instanz angerufen, weil in ihren Augen der Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Grundsatz des unparteiischen Gerichtes verstoßen hatte, als er eine Neuauflage des Erstprozesses vor dem Landgericht Memmingen ohne Begründung an das für seine harten Urteile bekannte Landgericht München II verwiesen hat.
(Erschienen: 24.03.2009 01:00)
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