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Immer neuer Ärger mit der Stromleitung

ULM (sz)  - Dem Bau der Bahnstromleitung im Ulmer Norden ist kein harmonischer Fortgang beschieden: Erst ging es nicht ohne Enteignungsverfahren ab, jetzt leistete sich die Bahn auch noch einen Fauxpas, die unnötige Totalrodung eines Wäldchens. 400 Kinder und Erwachsene haben es vor zehn Jahren mühsam zur biologischen Aufwertung des steppenartigen Gebiets aufgeforstet, wenige Waldarbeiter haben es in wenigen Minuten gerodet: ein Wäldchen im Hagener Tal zwischen Jungingen und Beimerstetten, wo die Bahn gerade den Masten 534 setzen lässt. Dabei hätte laut Plan allenfalls ein Drittel der Schonung dem elektrifizierten Bahnfortschritt zum Opfer fallen dürfen, so jedenfalls sahen es die bestehenden Pläne vor.

400 Kinder und Erwachsene haben es vor zehn Jahren mühsam zur biologischen Aufwertung des steppenartigen Gebiets aufgeforstet, wenige Waldarbeiter haben es in wenigen Minuten gerodet: ein Wäldchen im Hagener Tal zwischen Jungingen und Beimerstetten, wo die Bahn gerade den Masten 534 setzen lässt. Dabei hätte laut Plan allenfalls ein Drittel der Schonung dem elektrifizierten Bahnfortschritt zum Opfer fallen dürfen, so jedenfalls sahen es die bestehenden Pläne vor.

Auftraggeber der einmal zwischen Neu-Ulm und Amstetten verlaufenden Starkstromleitung ist die DB-Energie, die das Vorhaben nur gegen den zähen Widerstand speziell einer Gruppe Böfinger Bürger durchsetzen konnte. In einem Fall kam es sogar zum Enteignungsverfahren, weil ein Bürger sich geweigert hatte, die neue Stromleitung über sein Grundstück führen zu lassen.

Begonnen hatte der Ärger aber noch früher, im Jahr 1998, als die Bahn-Pläne über eine neue Starkstromtrasse bekannt wurden. Als Manfred Wilhelm, dessen Böfinger Grundstück von der Leitung tangiert würde, davon etwas mitbekam, war das Planfeststellungsverfahren schon gelaufen, die Einwendungsfrist vorüber. "Dabei liefen die Planungen bei der Bahn schon seit zehn Jahren", kritisierte Wilhelm hernach die Informationspolitik.

Obendrein hatte es die Stadt Ulm damals versäumt, das Verfahren via Presse zu veröffentlichen, wozu sie nach dem Bundesverfahrensgesetz verpflichtet gewesen wäre. Lediglich im Amtsblatt ist satzungsgemäß publiziert worden.

Die Leitungsgegner befürchten Elektrosmog durch die 110 kV-Leitung und kritisieren die Bahn, dass sie die --kostenträchtigere - Möglichkeit der Verlegung eines Erdkabels nicht einmal in Betracht gezogen habe.

(Erschienen: 25.04.2003 23:30)

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