Handwerkspräsident steht vor Gericht
Im Februar 2007 hatte das Ford- und Volvo-Autohaus Heilig GmbH & Co. KG im Gewerbegebiet Dauerwang zwischen Aalen und Essingen Insolvenz angemeldet. Handwerkspräsident Horst Schurr (67) firmierte dort als Geschäftsführer der GmbH. Die Firma Heilig ihrerseits hatte im August 2004 Schurrs Aalener Volvo-Autohaus übernommen. Als Ford-Händler war Heilig über viele Jahre in Schwäbisch Gmünd gut eingeführt.
Vorwurf Insolvenzverschleppung
Beklagt wird Schurr vor der dritten Zivilkammer des Ellwanger Landgerichts nun vom Insolvenzverwalter der ehemaligen Firma Heilig. Der Vorwurf lautet auf Insolvenzverschleppung. Horst Schurr seinerseits machte bei der ersten Verhandlung vor Gericht geltend, er sei Geschäftsführer ohne Rechte, Pflichten, Einsichtnahme und Gehalt gewesen. Eine Aussage, die der Richter so nicht gelten lassen wollte.
Das Verfahren, in dem es auch um die Haftung für die Folgen der Insolvenz geht, wird mit einem zweiten Termin am 18. Dezember fortgesetzt. Dann wird das Gericht möglicherweise einen Beweisbeschluss verkünden. Mit seiner Hilfe soll dann endgültig die Grundfrage geklärt werden, ob und wann eine Überschuldung und die Zahlungsunfähigkeit des Autohauses vorlagen.
Der unweit von Ellwangen lebende Schurr ist seit 1999 Präsident der Handwerkskammer Ulm, seine Amtszeit endet 2009.
(Erschienen: 19.07.2008 00:07)
Im Februar 2007 hatte das Ford- und Volvo-Autohaus Heilig GmbH & Co. KG im Gewerbegebiet Dauerwang zwischen Aalen und Essingen Insolvenz angemeldet. Handwerkspräsident Horst Schurr (67) firmierte dort als Geschäftsführer der GmbH. Die Firma Heilig ihrerseits hatte im August 2004 Schurrs Aalener Volvo-Autohaus übernommen. Als Ford-Händler war Heilig über viele Jahre in Schwäbisch Gmünd gut eingeführt.
Vorwurf Insolvenzverschleppung
Beklagt wird Schurr vor der dritten Zivilkammer des Ellwanger Landgerichts nun vom Insolvenzverwalter der ehemaligen Firma Heilig. Der Vorwurf lautet auf Insolvenzverschleppung. Horst Schurr seinerseits machte bei der ersten Verhandlung vor Gericht geltend, er sei Geschäftsführer ohne Rechte, Pflichten, Einsichtnahme und Gehalt gewesen. Eine Aussage, die der Richter so nicht gelten lassen wollte.
Das Verfahren, in dem es auch um die Haftung für die Folgen der Insolvenz geht, wird mit einem zweiten Termin am 18. Dezember fortgesetzt. Dann wird das Gericht möglicherweise einen Beweisbeschluss verkünden. Mit seiner Hilfe soll dann endgültig die Grundfrage geklärt werden, ob und wann eine Überschuldung und die Zahlungsunfähigkeit des Autohauses vorlagen.
Der unweit von Ellwangen lebende Schurr ist seit 1999 Präsident der Handwerkskammer Ulm, seine Amtszeit endet 2009.
(Erschienen: 19.07.2008 00:07)
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