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Gericht hebt Kampfhundesteuer auf

ALB-DONAU-KREIS / kle Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Kampfhundesteuer der Stadt Laichingen (Alb-Donau-Kreis) für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Für Kampfhunde wurden dort 600 statt 81 Euro Hundesteuer erhoben. Weil sich Laichingen – wie andere Städte auch – auf die Polizeiverordnung des Landes aus dem Jahr 2000 und die darin enthaltene Liste gefährlicher Hunde berufen hatte, könnte das Urteil für ganz Baden-Württemberg von Bedeutung sein.

Anwalt Lars-Jürgen Weidemann, der die betroffene Besitzerin eines American-Staffordshire-Terriers vertritt, sieht mit dem Urteil nicht nur die höhere Besteuerung von so genannten Kampfhunden, sondern gleichzeitig „die Rechtmäßigkeit der Polizeiverordnung in Zweifel gezogen“. Er hatte argumentiert, dass das Land seiner Beobachtungspflicht nicht nachgekommen sei und keine Daten erhoben habe, mit denen die Gefährlichkeit bestimmter Rassen belegt werden könne. Dieser Argumentation sei das Gericht in der mündlichen Verhandlung am Dienstag gefolgt. Eine schriftliche Begründung lag noch nicht vor.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das Sigmaringer Gericht Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Ob die Stadt dies in Anspruch nehmen will, war nicht mehr zu erfahren.

(Erschienen: 04.05.2008 14:00)

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