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«Genetischer Fingerabdruck» künftig auch bei Lappalien

Berlin / dpa Polizei und Staatsanwaltschaft sollen nach dem Willen der Bundesregierung den genetischen Fingerabdruck von Verdächtigen in mehr Fällen als bisher speichern dürfen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Initiative für eine entsprechende Gesetzesverschärfung. So soll eine DNA-Analyse künftig zum Beispiel auch bei einem Täter zulässig sein, der serienweise Autos zerkratzt hat, um ihn künftig leichter überführen zu können.

So soll eine DNA-Analyse künftig zum Beispiel auch bei einem Täter zulässig sein, der serienweise Autos zerkratzt hat, um ihn künftig leichter überführen zu können.

Ob die Änderung allerdings noch vor der voraussichtlichen Bundestagswahl endgültig verabschiedet wird, hängt vom Verhalten des unionsgeführten Bundesrats ab. In Fraktionen und Länderministerien wird nach dpa-Informationen damit gerechnet, dass die Länderkammer das Gesetz stoppen wird, weil es der Union nicht weit genug geht. Damit könnte der Gesetzentwurf, selbst wenn der Bundestag ihn zuvor noch gebilligt hat, durch Ablauf der Legislaturperiode hinfällig werden.

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) kündigte in einem dpa-Gespräch bereits an, dass CDU und CSU im Fall eines Siegs bei der voraussichtlichen Neuwahl den genetischen Fingerabdruck dem herkömmlichen Fingerabdruck gleich stellen wollen. Dies würde über den Kabinettsentwurf hinaus gehen. Die FDP, der potenzielle Koalitionspartner, meldete postwendend Bedenken an.

Mit der DNA-Analyse konnten Ermittler zuletzt bundesweit spektakuläre Erfolge erzielen - etwa im Mordfall des Münchner Modeschöpfers Rudolph Moshammer. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) konnten seit 1998 mit seiner DNA-Analyse- Datei rund 20 000 Straftaten aufgeklärt werden. Derzeit sind 401 000 DNA-Analysen gespeichert, davon 70 000 von Spuren aus noch ungeklärten Kriminalfällen.

Bislang musste für eine vorsorgliche Speicherung des genetischen Fingerabdrucks in der BKA-Datenbank der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder ein Sexualdelikt sowie die Erwartung, dass der Täter solche Straftaten wieder begehen wird, vorliegen.

Nun soll eine Registrierung der genetischen Informationen bereits auch dann möglich sein, wenn der Verdächtige wiederholt einfache Straftaten begangen hat und weitere wiederholte Delikte dieser Art zu erwarten sind. Nach wie vor muss der Speicherung aber immer ein Richter zustimmen.

Außer der Behandlung der anonymen Spuren soll auch die Abnahme von Gentests bei laufenden Ermittlungen vereinfacht werden. Willigt der Beschuldigte ein, muss künftig nicht der Richter gefragt werden. Schon bisher konnte von einem Verdächtigen in einem laufenden Ermittlungsverfahren eine Speichelprobe genommen werden, um sie mit einer Tatortspur zu vergleichen. Massen- Gentests muss hingegen ein Richter zustimmen.

Nach Ansicht von Bosbach reicht die Regelung nicht aus. Der CDU- Politiker verwies darauf, dass mit DNA-Analyse in den vergangenen Jahren große Erfolge erzielt worden seien. Bürgerrechte seien nicht in Gefahr. «Mit dem genetischen Fingerabdruck kann nur die Identität einer Person und das Geschlecht bestimmt werden. Es wird gerade nicht ein umfassendes Bild seiner Erbanlagen gewonnen», betonte Bosbach. Auf der anderen Seite gebe es kein Recht von Tätern, unerkannt zu bleiben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, sprach sich auf dpa-Anfrage gegen eine Zulassung von DNA-Analysen bei Wiederholungstätern aus. Es würde den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht nicht gerecht, wenn beispielsweise auch Bagatelldelikten wie das Schwarzfahren erfasst würden.

(Erschienen: 09.06.2005 09:00)

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