Fünf-Punkte-Plan zur Beilegung der EU-Krise
„1. Eine konkrete Ausgestaltung der Reflektionsphase zur Verfassung durch gemeinschaftlich von nationalen Regierungen und Parlamenten, Kommission und Europäischem Parlament organisierten „Bürgerforen“ in allen 25 Mitgliedstaaten. Unabhängig vom weitergehenden Ratifizierungsverfahren sollten zwischen den nationalen Regierungen, Parlamenten und den Zivilgesellschaften jedes Mitgliedsstaates zu den gleichen Themen im gleichen Zeitraum über die Zukunft Europas diskutiert werden. Dieses jeweilige nationale Europaforum soll den Reflektionsprozess in die nationale Öffentlichkeit bringen und von dort nach Brüssel zurückführen.
2. Die Dienstleistungsrichtlinie gemeinsam zu verabschieden, um Wettbewerb zu sichern und gleichzeitig hohe Sozial- und Umweltstandards zu garantieren. Ebenso soll ein Rechtsrahmen für öffentliche Dienstleistungen geschaffen werden. Die Arbeitszeitrichtlinie gemeinsam zu verabschieden, um Flexibilität zu gewährleisten und Ausbeutung zu verhindern. Diese beiden Richtlinien sind wie keine andere geeignet zu zeigen, dass Markterfordernisse und soziale Stabilität zusammengehören.
3. Einsetzung einer Arbeitsgruppe zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament. Gemeinschaftliche Vorschläge zur Verbesserung unserer Gesetzgebungsverfahren sowie zum Abbau von Bürokratie sollen gemacht und die Überprüfung laufender und geplanter legislativer Verfahren auf ihre Notwendigkeit soll vorgenommen werden.
4. Die enge Verzahnung der Außenpolitik von Kommission, Rat und Europäischem Parlament zur Vorbereitung der späteren Einführung des Europäischen Außenministers. Gerade die Hauptziele der bevorstehenden britischen Ratspräsidentschaft (internationale Beziehungen, Klimawechsel, Entwicklungspolitik) erfordern eine immer stärkere Konkretisierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unter Beteiligung aller Institutionen.
5. Durch freiwillige Vereinbarung verpflichten sich die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ihre nationalen Parlamente zum frühesten möglichen Zeitpunkt in die EU-Gesetzgebung einzubeziehen, wie in der Verfassung vorgesehen. Rat und Kommission schließen mit dem Europäischen Parlament eine Vereinbarung gleicher Qualität hinsichtlich der Rechte des Europäischen Parlaments in der Verfassung. Dies ist ein Beitrag, die Europäische Union ein Stück näher an die Menschen in den Mitgliedsstaaten zu rücken.“
(Erschienen: 21.06.2005 20:00)
„1. Eine konkrete Ausgestaltung der Reflektionsphase zur Verfassung durch gemeinschaftlich von nationalen Regierungen und Parlamenten, Kommission und Europäischem Parlament organisierten „Bürgerforen“ in allen 25 Mitgliedstaaten. Unabhängig vom weitergehenden Ratifizierungsverfahren sollten zwischen den nationalen Regierungen, Parlamenten und den Zivilgesellschaften jedes Mitgliedsstaates zu den gleichen Themen im gleichen Zeitraum über die Zukunft Europas diskutiert werden. Dieses jeweilige nationale Europaforum soll den Reflektionsprozess in die nationale Öffentlichkeit bringen und von dort nach Brüssel zurückführen.
2. Die Dienstleistungsrichtlinie gemeinsam zu verabschieden, um Wettbewerb zu sichern und gleichzeitig hohe Sozial- und Umweltstandards zu garantieren. Ebenso soll ein Rechtsrahmen für öffentliche Dienstleistungen geschaffen werden. Die Arbeitszeitrichtlinie gemeinsam zu verabschieden, um Flexibilität zu gewährleisten und Ausbeutung zu verhindern. Diese beiden Richtlinien sind wie keine andere geeignet zu zeigen, dass Markterfordernisse und soziale Stabilität zusammengehören.
3. Einsetzung einer Arbeitsgruppe zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament. Gemeinschaftliche Vorschläge zur Verbesserung unserer Gesetzgebungsverfahren sowie zum Abbau von Bürokratie sollen gemacht und die Überprüfung laufender und geplanter legislativer Verfahren auf ihre Notwendigkeit soll vorgenommen werden.
4. Die enge Verzahnung der Außenpolitik von Kommission, Rat und Europäischem Parlament zur Vorbereitung der späteren Einführung des Europäischen Außenministers. Gerade die Hauptziele der bevorstehenden britischen Ratspräsidentschaft (internationale Beziehungen, Klimawechsel, Entwicklungspolitik) erfordern eine immer stärkere Konkretisierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unter Beteiligung aller Institutionen.
5. Durch freiwillige Vereinbarung verpflichten sich die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ihre nationalen Parlamente zum frühesten möglichen Zeitpunkt in die EU-Gesetzgebung einzubeziehen, wie in der Verfassung vorgesehen. Rat und Kommission schließen mit dem Europäischen Parlament eine Vereinbarung gleicher Qualität hinsichtlich der Rechte des Europäischen Parlaments in der Verfassung. Dies ist ein Beitrag, die Europäische Union ein Stück näher an die Menschen in den Mitgliedsstaaten zu rücken.“
(Erschienen: 21.06.2005 20:00)
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