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Flughafenregeln gelten auch für Pilger

Rom/Lourdes / dpa Die strengen Antiterror-Regelungen auf den internationalen Flughäfen machen auch vor Pilgern nicht halt. Nachdem der erste Pilgerflug in den französischen Wallfahrtsort Lourdes gestartet war, erwartete die Gläubigen jetzt vor dem Rückflug eine unangenehme Überraschung. Das heilige Wasser, das sie an der Quelle des Ortes in Kanister abgefüllt hatten, musste am Boden bleiben.

Das heilige Wasser, das sie an der Quelle des Ortes in Kanister abgefüllt hatten, musste am Boden bleiben. Jeder Pilger durfte maximal 100 Milliliter Flüssigkeit als Handgepäck mit in die Maschine nehmen, berichtete die Zeitung "Corriere della Sera".

Die Beamten an der Gepäckkontrolle seien unerbittlich gewesen, hieß es. Einige Fluggäste hätten das Wasser, dem Heilkräfte zugesprochen werden, noch auf dem Flughafen von Lourdes getrunken, andere hätten ihre Kanister schweren Herzens zurückgelassen. Die Mistral Air fliegt seit Montag in Zusammenarbeit mit dem vatikanischen Pilgerbüro ("Opera Romana Pellegrinaggi", OPR) Wallfahrtsorte und Heiligtümer in aller Welt an. Den neuen EU-Regeln zufolge dürfen seit November vergangenen Jahres nur noch 100 Milliliter Flüssigkeiten mit an Bord genommen werden.

In Lourdes soll 1858 der damals 14-jährigen Bernadette Soubirous in der Nähe der Grotte Massabielle mehrfach die Mutter Gottes erschienen sein. Die Quelle in der Grotte soll während einer dieser Erscheinungen entsprungen sein. Heute zählt Lourdes zu einem der bekanntesten Wallfahrtsorte der Welt. Aus zahlreichen Brunnen füllen die Gläubigen das heilige Wasser ab, um damit sich selbst oder Angehörige zu heilen.

(Erschienen: 29.08.2007 14:09)

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