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Feuerwehrmann muss wegen Brandserie in die Psychiatrie

BADEN-BADEN / lsw Wegen krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit hat das Landgericht Baden-Baden einen ehemaligen Feuerwehrmann vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen.

Der Angeklagte gab vor Gericht zu, 2007 im Raum Bühl sechs Brände in Scheunen und Lagern gelegt zu haben. Dabei war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Gesamtschaden von etwa 25†000 Euro entstanden. Menschen waren nicht verletzt worden.

Bei Bränden immer im Einsatz

Das Gericht orientierte sich mit seinem Urteil am Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Der 24-Jährige war bis zu seiner Festnahme Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr des Ortes, bei den von ihm gelegten Bränden war er auch jeweils im Einsatz.

(Erschienen: 07.05.2008 16:00)

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