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El Masri verlässt den Gerichtssaal als freier Mann

NEU-ULM/MEMMINGEN / rost Khaled El Masri hat gestern den Sitzungssaal des Memminger Landgerichtes als freier Mann verlassen. Die 1. Strafkammer hatte ihn wegen Brandstiftung und schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Deutsch-Libanese ist von seinem Anwalt Manfred Gnjidic unmittelbar nach Prozessende nach Senden zu seiner Frau und den sechs Kindern gebracht worden. Seine Traumatisierung durch die fast sechsmonatige Gefangenschaft in Händen des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Afghanistan und sein umfassendes Geständnis waren es, die dem 44-Jährigen einen weiteren Aufenthalt im Gefängnis ersparten.

Im Gerichtssaal wurden auch Vorwürfe gegen die Bundesregierung laut, die Khaled El Masri die dringend notwendige Therapie bislang versagt habe. "Er bettelte seit 2004 vergeblich um Hilfe", sagte sein Verteidiger Manfred Gnjidic. Der zweitägige Prozess war überlagert von den zweieinhalb Jahre zurück liegenden Vorgängen. El Masri war damals von Männern des amerikanischen Geheimdienst CIA verschleppt und in ein Geheimgefängnis nach Afghanistan gebracht worden.

"Was er da durchlebt hat, ist die Horrorvision für jeden Menschen", sagte sein Verteidiger. Obwohl die Bundesregierung und der damaligen Innenminister Otto Schily davon gewusst hätten, sei nichts unternommen worden. Nur weil dem schwer traumatisierten Mann später jegliche Hilfe versagt worden sei, konnte das "Opfer zum Täter" werden.

Bewährung noch vertretbar

Nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters Ormanns hätten die Taten sehr wahrscheinlich verhindert werden können, wenn El Masri die dringend notwendige Therapie bekommen hätte: "Er ist nicht mehr der Mensch, der er vorher war. Die Traumatisierung hat dazu geführt, dass er hinter allen Vorfällen Aktivitäten der Geheimdienste witterte. Seine Behauptungen sind nachvollziehbar", sagte der ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren.

"Wem Unrecht wiederfahren ist, der darf anderen kein Unrecht antun", sagte Oberstaatsanwalt Markus Schroth. Weil El Masri aber vor seinen Taten 20 Jahre straffrei in Deutschland gelebt hat, vor Gericht ein umfassendes Geständnis ablegte und er nach erfolgter Therapie weiter straffrei bleiben könne, sei eine Bewährungsstrafe noch zu vertreten, zeigte sich der Ankläger gnädig.

Das Gericht unter Vorsitz von Götz Helms folgte seinem Antrag und verurteilte den 44 Jahre alten Familienvater zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss sich El Masri zwingend einer Therapie unterziehen, um die Folgen seines fast sechsmonatigen Martyriums zu verarbeiten. Er habe bisher nicht die Hilfe bekommen, die er gebraucht hätte.

(Erschienen: 12.12.2007 00:08)

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