Brandstifter muss 13 Jahre hinter Gitter
Bei der Brandlegung in Langenau am 10. April hat er den Tod zweier Menschen billigend in Kauf genommen. Allein für dieses Verbrechen erhielt der Angeschuldigte acht Jahre Haft. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Heiner Missenhardt vom Zentrum für Psychiatrie in Bad Schussenried hatte den zeitweilig wohnsitzlosen Mann für voll schuldfähig erklärt und keine krankhafte Neigung zur Pyromanie feststellen können.
Vielmehr habe er in den vergangenen zwei Jahren mehrere Brände aus Rache gelegt und um seine zwischenmenschlichen Beziehungen zu regulieren. Kein Affektstau, sondern eine allgemeine Unzufriedenheit sei jeweils der auslösende Faktor gewesen. Die Tatsche, dass der 32-Jährige als Kind von einem Nachbarn sexuell missbraucht wurde, habe zu keiner Persönlichkeitsstörung geführt. Auch liege keine hirnorganische Erkrankung bei dem Mann vor.
Es war am 10. April, als der aus Dresden gebürtige Mann seiner Verärgerung wieder einmal Luft machen wollte. Er war in Langenau bei seinem Bruder in einem Mehrfamilienhaus untergekommen. Er ärgerte sich, weil sein Bruder die Freundin aufnehmen wollte und weil ein erwarteter Scheck mit einer Lohnnachzahlung ausstand. Als er auf dem Dachboden war, zündelte er. Seinem Geständnis nach habe er lediglich ein paar Folien mit seinem Feuerzeug angezündet.
Aus dem Gutachten eines Brandsachverständigen dagegen ging hervor, dass er an mindestens vier Stellen Feuer gelegt und einmal auch Benzin als Brandbeschleuniger verwendet hatte. Der Dachstuhl des Fachwerkhauses ging in Flammen auf. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Brandleger anschließend seelenruhig vor dem Fernseher saß und ein im Haus wohnendes älteres Ehepaar nicht vor der großen Gefahr gewarnt hat.
Das schlafende Ehepaar, 82 und 84 Jahre alt, wurde erst durch die Schreie eines Nachbarn alarmiert und konnte sich in Sicherheit bringen. Weil er keinerlei Rettungsmaßnahmen ergriff, obwohl er als schon erfahrener Brandstifter von der Gefahr hätte wissen müssen, erfolgte auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Durch das Feuer, bei dem ein Sachschaden von knapp 300 000 Euro entstand, sind sein Bruder und das Ehepaar obdachlos geworden.
Streit mit einer Frau
Bereits im März 2007 war es in einer Ortschaft in Landkreis Dillingen zu einem Brand gekommen, den der Angeklagte gelegt hatte. Wieder einmal auf der Straße und ohne Beschäftigung, war er dort bei einer Freundin seines Bruders untergekommen. Es kam zum Streit mit der Frau wegen Unterkunft und Verpflegung.
Aus Verärgerung darüber legte er Feuer, bei dem ein Schaden von rund 120 000 Euro entstand. Zwar hatte er das einjährige Kind seiner Gastgeberin noch rechtzeitig in Sicherheit gebracht, doch dies wurde vom Gericht als Rücktritt vom versuchten Mord gewertet. Weil das Haus völlig abgebrannte, ist der Eigentümer in weit reichende Schwierigkeiten geraten: Ihm droht eine Privatinsolvenz.
Durch eine Vermittlung im Internet fand der Wohnsitzlose auch Unterschlupf bei einer Frau in einer Ortschaft bei Neckarsulm. Weil er nicht bereit war, durch irgendeine Arbeit zum Unterhalt beizusteuern, wollte ihn die Gastgeberin rauswerfen. Er zündete auf dem Dachboden das Nachbarhaus an. Elf Menschen gerieten dadurch in Gefahr .Das Gericht sah in diesem Anschlag eine vollendete Brandstiftung. Der Ulmer Rechtsanwalt Jürgen Filius als Pflichtverteidiger hatte in seinem Plädoyer den Vorwurf des versuchten Mordes im Fall Langenau als nicht bewiesen betrachtet. Für die beiden weiteren Brandstiftungen erkannte die Zweite Schwurgerichtskammer auf fünf Jahre und drei Monate Freiheitsentzug.
(Erschienen: 19.10.2009 00:06)
Bei der Brandlegung in Langenau am 10. April hat er den Tod zweier Menschen billigend in Kauf genommen. Allein für dieses Verbrechen erhielt der Angeschuldigte acht Jahre Haft. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Heiner Missenhardt vom Zentrum für Psychiatrie in Bad Schussenried hatte den zeitweilig wohnsitzlosen Mann für voll schuldfähig erklärt und keine krankhafte Neigung zur Pyromanie feststellen können.
Vielmehr habe er in den vergangenen zwei Jahren mehrere Brände aus Rache gelegt und um seine zwischenmenschlichen Beziehungen zu regulieren. Kein Affektstau, sondern eine allgemeine Unzufriedenheit sei jeweils der auslösende Faktor gewesen. Die Tatsche, dass der 32-Jährige als Kind von einem Nachbarn sexuell missbraucht wurde, habe zu keiner Persönlichkeitsstörung geführt. Auch liege keine hirnorganische Erkrankung bei dem Mann vor.
Es war am 10. April, als der aus Dresden gebürtige Mann seiner Verärgerung wieder einmal Luft machen wollte. Er war in Langenau bei seinem Bruder in einem Mehrfamilienhaus untergekommen. Er ärgerte sich, weil sein Bruder die Freundin aufnehmen wollte und weil ein erwarteter Scheck mit einer Lohnnachzahlung ausstand. Als er auf dem Dachboden war, zündelte er. Seinem Geständnis nach habe er lediglich ein paar Folien mit seinem Feuerzeug angezündet.
Aus dem Gutachten eines Brandsachverständigen dagegen ging hervor, dass er an mindestens vier Stellen Feuer gelegt und einmal auch Benzin als Brandbeschleuniger verwendet hatte. Der Dachstuhl des Fachwerkhauses ging in Flammen auf. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Brandleger anschließend seelenruhig vor dem Fernseher saß und ein im Haus wohnendes älteres Ehepaar nicht vor der großen Gefahr gewarnt hat.
Das schlafende Ehepaar, 82 und 84 Jahre alt, wurde erst durch die Schreie eines Nachbarn alarmiert und konnte sich in Sicherheit bringen. Weil er keinerlei Rettungsmaßnahmen ergriff, obwohl er als schon erfahrener Brandstifter von der Gefahr hätte wissen müssen, erfolgte auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Durch das Feuer, bei dem ein Sachschaden von knapp 300 000 Euro entstand, sind sein Bruder und das Ehepaar obdachlos geworden.
Streit mit einer Frau
Bereits im März 2007 war es in einer Ortschaft in Landkreis Dillingen zu einem Brand gekommen, den der Angeklagte gelegt hatte. Wieder einmal auf der Straße und ohne Beschäftigung, war er dort bei einer Freundin seines Bruders untergekommen. Es kam zum Streit mit der Frau wegen Unterkunft und Verpflegung.
Aus Verärgerung darüber legte er Feuer, bei dem ein Schaden von rund 120 000 Euro entstand. Zwar hatte er das einjährige Kind seiner Gastgeberin noch rechtzeitig in Sicherheit gebracht, doch dies wurde vom Gericht als Rücktritt vom versuchten Mord gewertet. Weil das Haus völlig abgebrannte, ist der Eigentümer in weit reichende Schwierigkeiten geraten: Ihm droht eine Privatinsolvenz.
Durch eine Vermittlung im Internet fand der Wohnsitzlose auch Unterschlupf bei einer Frau in einer Ortschaft bei Neckarsulm. Weil er nicht bereit war, durch irgendeine Arbeit zum Unterhalt beizusteuern, wollte ihn die Gastgeberin rauswerfen. Er zündete auf dem Dachboden das Nachbarhaus an. Elf Menschen gerieten dadurch in Gefahr .Das Gericht sah in diesem Anschlag eine vollendete Brandstiftung. Der Ulmer Rechtsanwalt Jürgen Filius als Pflichtverteidiger hatte in seinem Plädoyer den Vorwurf des versuchten Mordes im Fall Langenau als nicht bewiesen betrachtet. Für die beiden weiteren Brandstiftungen erkannte die Zweite Schwurgerichtskammer auf fünf Jahre und drei Monate Freiheitsentzug.
(Erschienen: 19.10.2009 00:06)





























































