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Biberacher Patent sorgt für Ärger

BIBERACH - Ein Biberacher sorgt derzeit für helle Aufregung im Lande. Denn eine Abmahnwelle rollt seit Freitag durch die Republik: Inhaber von Internet-Adressen, in denen Autokennzeichen-Kürzel wie " bc", "rv", "fn" ..

Von unserem Redakteur Bruno Jungwirth

Ein Kfz-Kürzel, das in einer Internet-Adresse auftaucht als geschütztes Patent? Kaum zu glauben aber wahr, wie das Deutsche Patentamt gegenüber der SZ bestätigt. Michael Herrmann aus Biberach, der eine Firma "LVH-Lizenzvertrieb" betreibt, hat sich durch die Europäische Patentschrift (EP 1163 612 B1), eingetragen beim Deutschen Patentamt (unter DE 500 00 923 6), die Rechte an den KfZ-Kennzeichen, die für eine Region stehen, schützen lassen.

Da es nun mal tausende von Internet-Adressen gibt, die ein solches KfZ-Kürzel in ihrem Namen führen, flatterte in tausende Büros und Firmen am vergangenen Freitag ein Mahn-Fax: Für eine angebliche Patentrechtsverletzung forderte Rechtsanwalt Wolfgang Pasch aus Nürnberg für seinen Mandanten Schadensersatz in Höhe von 580 Euro und Gebühren von 534,50 Euro, zusammen 1114,50 Euro. Und er fordert zur künftigen Unterlassung oder zur Bezahlung einer Lizenzgebühr auf.

Nun ist der Aufschrei in der Republik groß. Der Ärger auch. In der Internet-Gemeinde wird heftig diskutiert. Betroffen sind viele Kleinunternehmer, Volkshochschulen, Landkreise, Privatleute, die das jeweilige Kürzel zur regionalen Unterscheidung nutzten. Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizei sind eingeschaltet. "Große Abzocke", "riesige Betrugsgeschichte" lautet der Vorwurf.

Doch ganz so einfach ist es denn doch nicht. Das bestätigt Biberachs Patentanwalt Ernst A. Bender, der Herrmann zu diesem Patent beim Europäischen Patentamt verholfen hat. Damit ist das KfZ-Kürzel auch in Deutschland geschützt, auch wenn das Deutsche Patentamt die Eintragung zuvor abgelehnt hatte.

"Die erfinderische Qualität mag klein sein, aber das Schutzrecht per se ist seriös", sagt Bender - das Patent ist erteilt und damit in der Welt. Doch die Umsetzung dieses Patentschutzes hält Bender für unseriös. Das Verfahren des Nürnberger Rechtsanwalts weist Fehler auf. So sind die Massenfaxe völlig unspezifisch gehalten. In ihnen ist nicht dargelegt, inwiefern das Schutzrecht Herrmanns im Einzelfall verletzt ist. Auch die Dauer der Schutzrechts-Verletzung ist in keinster Weise geprüft.

"Ich habe keine Lust, dass ein Patent - das ich angemeldet habe - in einen unseriösen Rahmen gehoben wird", betont Bender. Daher habe er seinem ehemaligen Klienten empfohlen den Anwalt zu wechseln. Denn für den "gewerblichen Rechtsschutz" brauche es langjährige Erfahrung und spezielle Rechtskenntnisse. Die hat der Nürnberger Anwalt wohl nicht besessen. Anwälte im Verbreitungsgebiet der SCHWÄBISCHEN ZEITUNG , die als Fax-Adressaten betroffen sind, und Privatleute gaben bereits Entwarnung: An der Abmahnung sei nichts dran, schrieb etwa der Friedrichshafener Anwalt Thomas Troll der SZ.

Doch zu früh gefreut: Bei korrekter Anwendung und nachgewiesener Schutzverletzung könnte auf die Domain-Besitzer durchaus ein Verfahren auf Unterlassung zukommen - mit der Folge, dass sie an Michael Herrmann eine Lizenzgebühr bezahlen müssten. Dieser war im Übrigen gestern telefonisch nicht zu erreichen.

(Erschienen: 21.10.2003 01:12)

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