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Bericht rüffelt Zinsgeschäfte

NEU-ULM / kr In der Zockeraffäre des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Neu-Ulm, die dem Kreis bisher Verluste von 2,8 Millionen Euro beschert hat, sind eine ganze Reihe elementarer Vorschriften missachtet worden. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) jetzt vorgelegt hat. Die Münchner Prüfer bezeichnen die so genannten Swaps, als "größtenteils hochspekulativ".

Die Münchner Prüfer bezeichnen die so genannten Swaps, als "größtenteils hochspekulativ". Der Abschluss der Verträge - nach Aussage von Landrat Erich Josef Geßner war es ein führender Mitarbeiter des AWB - mit einer großen deutschen Bank sei ohne das zuständige kommunale Gremium (Umwelt- und Werksausschuss des Kreistags) erfolgt. Dadurch sei gegen "Zuständigkeitsvorschriften" verstoßen worden.

Missachtet wurde auch das "Konnexitätsgebot" zu einem Grundgeschäft. Das heißt: Diejenigen Swaps, mit denen zum Beispiel Darlehenszinsen abgesichert wurden, waren nach Ansicht des BKPV in Ordnung. Bis auf "Forward-Swaps" standen aber laut Bericht die meisten Derivatgeschäfte in keinem Zusammenhang mit einem Grundgeschäft. Die meisten AWB-Swaps dienten nach Erkenntnissen des Prüfungsverbandes "der Gewinnerzielungsabsicht durch Spekulation" und verstießen somit gegen das kommunalrechtliche Spekulationsverbot.

Kritisch beleuchtet das Gutachten auch die Betriebssatzung und die Dienstanweisungen des Abfallwirtschaftsbetriebs - und damit auch die Rolle des Werksausschusses: "Beim AWB bestehen keine Sicherungsmaßnahmen (Risikomanagement), die einen missbräuchlichen Einsatz von Swaps hätten verhindern können. Diese sind aber zwingende Voraussetzung für die zulässige Nutzung von Swaps im kommunalen Raum."

Im Gutachten wird auch festgestellt, dass wegen der "negativen Marktwerte" der Swaps in den Jahresabschlüssen 2005 und 2006 keine "Drohverlustrückstellungen" gebildet wurden. Abschließend lassen die Prüfer wissen, dass sie nur die "objektive Seite der Verstöße" aufzeigen. Die Frage nach einer persönlichen Haftung oder einer strafrechtlichen Verantwortung einzelner Mitarbeiter stelle sich für den BKPV nicht.

(Erschienen: 05.03.2009 00:06)

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