Behörden warnen vor "Silvester-Schnäppchen"
Sinnvoll sei es, vermeintliche "Silvester-Schnäppchen" im Regal liegen zu lassen, empfiehlt das Gewerbeaufsichtsamt. Für ein sicheres Silvestervergnügen ist auf Marken-Feuerwerkskörper mit Zulassungszeichen zu achten. Illegal eingeführte, ungeprüfte Billigprodukte sind häufig gefährlich und können in ihrer Sprengwirkung nicht abgeschätzt werden. Erhält die Gewerbeaufsicht Kenntnis von unzulässigen Feuerwerkskörpern, kann sie diese sofort vom Markt nehmen.
Ohne die Silvesterstimmung verderben zu wollen, warnen auch die Feuerwehren vor zu sorglosem Umgang mit dem Feuerwerk. Abgesehen davon, dass der Lärm Tiere und Menschen schädigen kann und dass viele Hilfsorganisationen angesichts der Armut in der Welt "Brot statt Böller" empfehlen, appellieren die Feuerwehren an die Bürger, bei der Silvester-Knallerei Vorsicht walten zu lassen.
Einige Regeln seien altbekannt, müssten aber stets wiederholt werden. Raketen, so die Feuerwehr, müssen von einer sicheren Abschussrampe gezündet werden, beispielsweise aus einer Wein- oder Sektflasche. Abschussort und die Flugbahn dürfen sich keinesfalls in der Nähe von Gebäuden oder brennbaren Gegenständen befinden.
Durch das Dachfenster geflogene Feuerwerkskörper hätten bereits Brände ausgelöst. Strikt abzuraten sei davon, Feuerwerkskörper selbst zu basteln, wie es trotz zahlreicher Unfallmeldungen immer wieder geschieht. Von "Blindgängern" sei Abstand zu halten. Raketen, die nicht zünden, sollten am besten mit Wasser übergossen und ausgemustert werden.
Ein großes Problem ist seit einiger Zeit, dass Feuerwerkskörper von Betrunkenen zur Randale und zu Angriffen missbraucht werden. Vor einem Jahr hat im Landkreis Neu-Ulm ein junger Mann Feiernde mit Raketen und Krachern regelrecht beschossen. Die Polizei musste eingreifen. "Alkoholisierte Menschen sollten dringend die Finger vom Feuerwerk lassen", rät die Kreisbrandinspektion.
Entsteht durch das Feuerwerk ein Schaden, zahlen die meisten Versicherungen. "Bei einem unbekannten Täter ist es auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden der Polizei anzuzeigen", empfiehlt Karl Aumiller vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Sind Autos in Brand geraten, zahlt die Teilkasko. Für Schäden in der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig.
(Erschienen: 30.12.2008 00:06)
Sinnvoll sei es, vermeintliche "Silvester-Schnäppchen" im Regal liegen zu lassen, empfiehlt das Gewerbeaufsichtsamt. Für ein sicheres Silvestervergnügen ist auf Marken-Feuerwerkskörper mit Zulassungszeichen zu achten. Illegal eingeführte, ungeprüfte Billigprodukte sind häufig gefährlich und können in ihrer Sprengwirkung nicht abgeschätzt werden. Erhält die Gewerbeaufsicht Kenntnis von unzulässigen Feuerwerkskörpern, kann sie diese sofort vom Markt nehmen.
Ohne die Silvesterstimmung verderben zu wollen, warnen auch die Feuerwehren vor zu sorglosem Umgang mit dem Feuerwerk. Abgesehen davon, dass der Lärm Tiere und Menschen schädigen kann und dass viele Hilfsorganisationen angesichts der Armut in der Welt "Brot statt Böller" empfehlen, appellieren die Feuerwehren an die Bürger, bei der Silvester-Knallerei Vorsicht walten zu lassen.
Einige Regeln seien altbekannt, müssten aber stets wiederholt werden. Raketen, so die Feuerwehr, müssen von einer sicheren Abschussrampe gezündet werden, beispielsweise aus einer Wein- oder Sektflasche. Abschussort und die Flugbahn dürfen sich keinesfalls in der Nähe von Gebäuden oder brennbaren Gegenständen befinden.
Durch das Dachfenster geflogene Feuerwerkskörper hätten bereits Brände ausgelöst. Strikt abzuraten sei davon, Feuerwerkskörper selbst zu basteln, wie es trotz zahlreicher Unfallmeldungen immer wieder geschieht. Von "Blindgängern" sei Abstand zu halten. Raketen, die nicht zünden, sollten am besten mit Wasser übergossen und ausgemustert werden.
Ein großes Problem ist seit einiger Zeit, dass Feuerwerkskörper von Betrunkenen zur Randale und zu Angriffen missbraucht werden. Vor einem Jahr hat im Landkreis Neu-Ulm ein junger Mann Feiernde mit Raketen und Krachern regelrecht beschossen. Die Polizei musste eingreifen. "Alkoholisierte Menschen sollten dringend die Finger vom Feuerwerk lassen", rät die Kreisbrandinspektion.
Entsteht durch das Feuerwerk ein Schaden, zahlen die meisten Versicherungen. "Bei einem unbekannten Täter ist es auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden der Polizei anzuzeigen", empfiehlt Karl Aumiller vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Sind Autos in Brand geraten, zahlt die Teilkasko. Für Schäden in der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig.
(Erschienen: 30.12.2008 00:06)
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