B-25-Sperrung: Gericht weist die Klage bayerischer Spediteure ab
In der Sperrung der B 25 für den Schwerverkehr sahen 14 Spediteure aus dem bayerischen Regierungsbezirk Schwaben eine Beeinträchtigung ihrer Geschäftstätigkeit. Die Bundesstraße, so ihre Argumentation, stelle für sie die direkte Lastwagen-Verbindung zwischen Augsburg und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen dar. Die Stadt Dinkelsbühl hingegen, welche die Sperrung beantragt und durchgesetzt hatte, verwies vor Gericht auf die für Spediteure und Wirtschaftsunternehmen in der Region geltenden Ausnahmegenehmigungen sowie erneut auf die hohe Belastung der Anwohner vor allem durch jene Lastwagen, die vor der Sperrung als Mautflüchtlinge die Autobahn verlassen hatten und über die B 25 weitergefahren waren.
Dem ist nun auch das Ansbacher Verwaltungsgericht gefolgt. Es erkannte im Lkw-Verkehr eine unzumutbare Lärmbelästigung für die Anwohner, deshalb sei eine Sperre des 20 Kilometer langen Streckenabschnitts zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen eine „verhältnismäßige Maßnahme“. Auf einen von den klagenden Spediteuren eingebrachten Vorschlag einer Tempodrosselung auf 30 Kilometer in der Stunde ist das Gericht laut Deutscher Presseagentur nicht näher eingegangen.
Der Dinkelsbühler Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer sieht sich voll bestätigt. „Nach der Regierung von Mittelfranken, die der Sperrung im März dieses Jahres bereits zugestimmt hatte, hat nun auch das Verwaltungsgericht bewiesen, dass der Schutz der Bevölkerung über wirtschaftlichen Interessen steht. Ich sehe die Entscheidung nicht als Sieg für die Stadt Dinkelsbühl, sondern als Sieg für die Menschen in unserer Region. Hier hat das individuelle Rechtsgut Mensch gegenüber dem materiellen Interesse des Transportgewerbes gesiegt“, ließ er mitteilen.
Ostalb-Landrat Klaus Pavel hingegen bedauert den Ansbacher Richterspruch und hofft gleichzeitig, dass die bayerischen Spediteure das Ansbacher Urteil in der nächsthöheren Instanz anfechten werden. Und dass diese dann das jetzige Urteil kippen werde. Ob dies die Spediteure allerdings tun werden, ließen sie am Montag noch offen. Ellwangens Bürgermeister Karl Bux war in Ansbach bei der Verhandlung. Für ihn kam der Richterspruch nicht überraschend, zumal sich das Gericht – wie schon einmal das Bundesverwaltungsgericht – in seiner Argumentation vor allem auf die Überschreitung ohnedies schon grenzwertiger Lärmpegel gestützt habe. Pavel und Bux blicken nun auf das Bemühen der Ostalb, ebenfalls Straßen für den Schwerverkehr über zwölf Tonnen sperren zu können. Das Anhörungsverfahren dazu sei bereits abgeschlossen. Wunder, so Bux, dürfe man sich davon allerdings nicht erwarten. „Für Röhlingen muss unser Endziel eine Umgehung sein“, sagte er. Ilse Weber, die Sprecherin der Bürgerinitiative Verkehrsentlastung östlicher Ostalbkreis, war ebenfalls nach Ansbach gefahren. „Die Worte des Richters haben mich gefreut: Er hoffe, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf Baden-Württemberg habe und die hiesigen Politiker langsam in die Gänge kommen“, meinte sie anschließend. Dasselbe hoffe sie nun auch, „schließlich ist uns die Sperrung vor nunmehr 125 Tagen versprochen worden“. Die Entscheidung sei so eindeutig gewesen, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass eine andere Instanz noch etwas an dem Urteil ändere.
(Erschienen: 02.08.2010 19:15)
In der Sperrung der B 25 für den Schwerverkehr sahen 14 Spediteure aus dem bayerischen Regierungsbezirk Schwaben eine Beeinträchtigung ihrer Geschäftstätigkeit. Die Bundesstraße, so ihre Argumentation, stelle für sie die direkte Lastwagen-Verbindung zwischen Augsburg und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen dar. Die Stadt Dinkelsbühl hingegen, welche die Sperrung beantragt und durchgesetzt hatte, verwies vor Gericht auf die für Spediteure und Wirtschaftsunternehmen in der Region geltenden Ausnahmegenehmigungen sowie erneut auf die hohe Belastung der Anwohner vor allem durch jene Lastwagen, die vor der Sperrung als Mautflüchtlinge die Autobahn verlassen hatten und über die B 25 weitergefahren waren.
Dem ist nun auch das Ansbacher Verwaltungsgericht gefolgt. Es erkannte im Lkw-Verkehr eine unzumutbare Lärmbelästigung für die Anwohner, deshalb sei eine Sperre des 20 Kilometer langen Streckenabschnitts zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen eine „verhältnismäßige Maßnahme“. Auf einen von den klagenden Spediteuren eingebrachten Vorschlag einer Tempodrosselung auf 30 Kilometer in der Stunde ist das Gericht laut Deutscher Presseagentur nicht näher eingegangen.
Der Dinkelsbühler Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer sieht sich voll bestätigt. „Nach der Regierung von Mittelfranken, die der Sperrung im März dieses Jahres bereits zugestimmt hatte, hat nun auch das Verwaltungsgericht bewiesen, dass der Schutz der Bevölkerung über wirtschaftlichen Interessen steht. Ich sehe die Entscheidung nicht als Sieg für die Stadt Dinkelsbühl, sondern als Sieg für die Menschen in unserer Region. Hier hat das individuelle Rechtsgut Mensch gegenüber dem materiellen Interesse des Transportgewerbes gesiegt“, ließ er mitteilen.
Ostalb-Landrat Klaus Pavel hingegen bedauert den Ansbacher Richterspruch und hofft gleichzeitig, dass die bayerischen Spediteure das Ansbacher Urteil in der nächsthöheren Instanz anfechten werden. Und dass diese dann das jetzige Urteil kippen werde. Ob dies die Spediteure allerdings tun werden, ließen sie am Montag noch offen. Ellwangens Bürgermeister Karl Bux war in Ansbach bei der Verhandlung. Für ihn kam der Richterspruch nicht überraschend, zumal sich das Gericht – wie schon einmal das Bundesverwaltungsgericht – in seiner Argumentation vor allem auf die Überschreitung ohnedies schon grenzwertiger Lärmpegel gestützt habe. Pavel und Bux blicken nun auf das Bemühen der Ostalb, ebenfalls Straßen für den Schwerverkehr über zwölf Tonnen sperren zu können. Das Anhörungsverfahren dazu sei bereits abgeschlossen. Wunder, so Bux, dürfe man sich davon allerdings nicht erwarten. „Für Röhlingen muss unser Endziel eine Umgehung sein“, sagte er. Ilse Weber, die Sprecherin der Bürgerinitiative Verkehrsentlastung östlicher Ostalbkreis, war ebenfalls nach Ansbach gefahren. „Die Worte des Richters haben mich gefreut: Er hoffe, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf Baden-Württemberg habe und die hiesigen Politiker langsam in die Gänge kommen“, meinte sie anschließend. Dasselbe hoffe sie nun auch, „schließlich ist uns die Sperrung vor nunmehr 125 Tagen versprochen worden“. Die Entscheidung sei so eindeutig gewesen, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass eine andere Instanz noch etwas an dem Urteil ändere.
(Erschienen: 02.08.2010 19:15)
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