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Analyse: Am NPD-Verbot scheiden sich die Geister

BERLIN / dpa Der Bundestagswahlkampf rückt näher. Dass die Linkspartei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorwirft, den Kampf gegen den Rechtsextremismus zu behindern, verwundert nicht.

Der aktuelle Verfassungsschutzbericht, den Schäuble am Dienstag vorlegte, liefert zahlreiche Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei, ihren Rassismus und Antisemitismus. «Kein normal gepolter Europäer fühlt sich einem Neger näher als einem Bosnier, nur weil der erste Christ und der zweite Moslem ist», schreibt etwa das NPD-Organ «Deutsche Stimme». Die muslimischen Einwanderer seien als Orientalen «rassefremd».

In der Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen sieht die NPD eine «geschichtspornographisch eingefärbte Trauer- und Bewältigungsarbeit». Für eine angeblich mentale Immunschwäche macht ein NPD-Funktionär eine «Generation national-masochistischer Umerzieher und Dauer-Bewältiger» verantwortlich, die den Deutschen «jeden nationalen Lebenswillen konsequent aberzogen haben». Die Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, attackiert NPD-Vize Sascha Roßmüller im Internet: «Und es muss auch einmal deutlich ausgesprochen werden, wer hier in unserer Heimat das Recht hat, Ansprüche zu stellen und wer gefälligst den Mund zu halten hat oder das Land zu verlassen, wenn es ihm nicht passt.»

Deutlich wird aus dem Bericht auch die zunehmende Gewalttätigkeit Rechtsextremer. Erstmals seit 2004 brachten rechte Gewalttäter wieder zwei Menschen um. Dieses Kapitel der politisch motivierten Kriminalität hat das Innenministerium schon vor vier Wochen veröffentlicht.

Dass die NPD verfassungsfeindlich ist, bestreitet kein Politiker im Deutschen Bundestag. Wie aber der Partei und dem rechtsextremen Umfeld beizukommen ist, darüber gehen die Einschätzungen weit auseinander. Schäuble hält nichts von einem neuen Verbotsantrag, weil die Hürden sehr hoch sind und weil er nicht an einen Erfolg glaubt. Ein erneutes Scheitern würde nur der NPD nützen.

Im Zentrum stehen dabei die V-Leute des Verfassungsschutzes. Wegen der zahlreichen V-Leute in Führungsgremien der NPD kam 2003 nicht die für ein Verbot erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit in Karlsruhe zustande. Wie viele Zuträger der Verfassungsschutz in der Partei hat, das verrät Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm natürlich nicht. Maßgebliche SPD-Innenpolitiker halten öffentlich zugänglich Quellen für ausreichend, um die Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen. Die V- Leute brauche es dazu nicht. Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD finden sich jedes Jahr in dem Bericht. Aber keiner weiß, ob an diesen Quellen womöglich V-Leute mitgeschrieben haben, auch wenn sie mittlerweile abgezogen sein sollten.

(Erschienen: 19.05.2009 17:00)

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