Abzocke? - "Ich fühle mich im Recht"
Von Bruno Jungwirth
SZ: Sind Sie ein Abzocker?
Nein, ich bin kein Abzocker und kein Betrüger.
SZ: Wie bezeichnen Sie es dann, wenn 6000 Adressaten in Deutschland Abmahnbescheide über mehr als 1000 Euro ins Haus flattern, nur weil ein Kfz-Kürzel in der Internet-Adresse steht?
Das ist ein sehr fragwürdiges Vorgehen, das jetzt erstmals richtig gestellt werden kann. Mit wurde in der Presse vorgeworfen, mit der Geltendmachung meines Patents würde ich betrügerische Absichten verfolgen. Das Argument war, Kfz-Kennzeichen können nicht patentiert werden, deshalb muss es sich um einen Betrugsversuch handeln. Das stimmt aber nicht. Inhalt des Schutzrechts ist keineswegs das Kfz-Kennzeichen selbst, sondern "eine Datenverarbeitungsfunktion zur Selektierung von Datenmengen mit regionalem Bezug durch die Eingabe des zur Region gehörenden Kfz-Kürzels". Das Patent existiert und ist als Europäisches Patent in Deutschland rechtsgültig.
SZ: Aber das kann doch kein Betroffener nachvollziehen, geschweige denn Ihr bisheriges Vorgehen akzeptieren.
Es sind zwei Dinge klar zu trennen: Zum einen die Rechtmäßigkeit - das tangiert mich - und zum anderen, wie die Sache an den Kunden übergeben wurde - das tangiert den Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg.
SZ: Aber Sie sind Auftraggeber.
Wir haben einen Vertrag mit einer Gesellschaft geschlossen, welche uns völlig die Hände gebunden hat. Wir hatten auf die Art und Weise der Kundenansprache und Abmahnschreiben keinen Einfluss.
SZ: Sie sind also die "Unschuld vom Lande" und der Herr Pasch ist der Böse.
Zugegeben: Von unserer Seite ist ein erhöhter Informationsfluss nötig, so dass die Kunden wissen, für was sie diesen Betrag zahlen müssen und was sie dafür erhalten. Wir wollen durch Dienstleistung, durch Franchisekonzepte und durch die Vergabe von Lizenzen, Monopolstellungen vergeben und damit neue Strukturen im Internet schaffen. Was letztlich neue Geschäftsfelder für Unternehmen bedeuten kann.
SZ: Der Anschein ist ein anderer: Sie sind mit Ihrem Projekt gestrandet und jetzt brauchen Sie noch Geld.
Dem ist nicht so. Eine neuartige Suchmaschine auf regionaler Ebene mit Ausrichtung auf Landkreisebene war der Anlass für die Patentanmeldung. Nur durch Patentschutzrechte ist für uns Marktsicherheit gegeben. Die Durchsetzung der Patente hat dreieinhalb Jahre gedauert. Sie ist erst Mitte September rechtsgültig geworden. Die Markteinführungsphase hat nun begonnen.
SZ: Aber wo steckt denn die erfinderische Leistung, die Sie reklamieren und wofür Sie Geld wollen.
Wir wollen mit unserer Marktidee Sicherheit im Internet schaffen und dies auch durchsetzen. Wenn sich derzeit jemand im Internet selbstständig macht, eine Idee hat, Geld investiert, wird dies im Moment einfach von einem anderen kopiert. Auch dadurch wurde die Misere im Internet eingeleitet.
SZ: Aber das Landratsamt in Ravensburg, die Polizeidirektion in Biberach, beide mit Kfz-Kürzeln in der Internetadresse, haben doch nichts von Ihnen kopiert. Die kriegen trotzdem eine Rechnung.
Die neuen Strukturen kommen nur dann zur Geltung, wenn das Patent im Ganzen durchgesetzt ist. Wir können nicht entscheiden, einmal setzen wir es durch, einmal nicht. Der einzelne Betroffene mag das nicht sehen, aber hier geht es um langfristige Unternehmensziele.
SZ: Wenn Ihnen so ein Brief auf den Tisch geflattert wäre, hätten Sie das nicht auch als Abzocke empfunden?
So wie das gelaufen ist, würde ich mich genauso fühlen, wie der Patentverletzer. Die Art und Weise ist nicht zu entschuldigen.
SZ: Aber Sie fühlen sich im Recht?
Grundsätzlich fühle ich mich im Recht und grundsätzlich besteht das Recht.
SZ: Und Sie wollen "Ihr Recht" durchsetzen?
Jawohl.
SZ: Ist es richtig, dass Herr Pasch sein Mandat zurückgegeben hat?
Rechtsanwalt Pasch hat sein Mandat niedergelegt. Damit ist der Inhaber der bestehenden Patentrechte, die LVH-Lizenzvertrieb Hermann, wieder in der Lage, den Vertrieb der Patentrechte zu lenken. Die Forderungen gegen bisherige Patentverletzer haben Bestand. Hierzu wird den abgemahnten Personen von dem beauftragten Rechtsanwalt Roland Hagen aus Nürnberg ein entsprechendes Schreiben zugehen. Der Tatbestand der Verletzung soll jedoch vorerst in einem konkreten Fall vor Gericht, einem Musterprozess, seine Bestätigung finden, bevor die Ansprüche gegenüber den Abgemahnten weiter verfolgt werden. Meine Vertretung in diesem ersten Fall wird die Münchner Kanzlei Preu Bohlig & Partner übernehmen.
SZ: Erstmal sind Sie unter Beschuss - Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland ermitteln gegen Sie!
Der Betrugsverdacht ist absolut haltlos. siehe "Aus aller Welt"
(Erschienen: 25.10.2003 01:11)
Von Bruno Jungwirth
SZ: Sind Sie ein Abzocker?
Nein, ich bin kein Abzocker und kein Betrüger.
SZ: Wie bezeichnen Sie es dann, wenn 6000 Adressaten in Deutschland Abmahnbescheide über mehr als 1000 Euro ins Haus flattern, nur weil ein Kfz-Kürzel in der Internet-Adresse steht?
Das ist ein sehr fragwürdiges Vorgehen, das jetzt erstmals richtig gestellt werden kann. Mit wurde in der Presse vorgeworfen, mit der Geltendmachung meines Patents würde ich betrügerische Absichten verfolgen. Das Argument war, Kfz-Kennzeichen können nicht patentiert werden, deshalb muss es sich um einen Betrugsversuch handeln. Das stimmt aber nicht. Inhalt des Schutzrechts ist keineswegs das Kfz-Kennzeichen selbst, sondern "eine Datenverarbeitungsfunktion zur Selektierung von Datenmengen mit regionalem Bezug durch die Eingabe des zur Region gehörenden Kfz-Kürzels". Das Patent existiert und ist als Europäisches Patent in Deutschland rechtsgültig.
SZ: Aber das kann doch kein Betroffener nachvollziehen, geschweige denn Ihr bisheriges Vorgehen akzeptieren.
Es sind zwei Dinge klar zu trennen: Zum einen die Rechtmäßigkeit - das tangiert mich - und zum anderen, wie die Sache an den Kunden übergeben wurde - das tangiert den Rechtsanwalt Pasch in Nürnberg.
SZ: Aber Sie sind Auftraggeber.
Wir haben einen Vertrag mit einer Gesellschaft geschlossen, welche uns völlig die Hände gebunden hat. Wir hatten auf die Art und Weise der Kundenansprache und Abmahnschreiben keinen Einfluss.
SZ: Sie sind also die "Unschuld vom Lande" und der Herr Pasch ist der Böse.
Zugegeben: Von unserer Seite ist ein erhöhter Informationsfluss nötig, so dass die Kunden wissen, für was sie diesen Betrag zahlen müssen und was sie dafür erhalten. Wir wollen durch Dienstleistung, durch Franchisekonzepte und durch die Vergabe von Lizenzen, Monopolstellungen vergeben und damit neue Strukturen im Internet schaffen. Was letztlich neue Geschäftsfelder für Unternehmen bedeuten kann.
SZ: Der Anschein ist ein anderer: Sie sind mit Ihrem Projekt gestrandet und jetzt brauchen Sie noch Geld.
Dem ist nicht so. Eine neuartige Suchmaschine auf regionaler Ebene mit Ausrichtung auf Landkreisebene war der Anlass für die Patentanmeldung. Nur durch Patentschutzrechte ist für uns Marktsicherheit gegeben. Die Durchsetzung der Patente hat dreieinhalb Jahre gedauert. Sie ist erst Mitte September rechtsgültig geworden. Die Markteinführungsphase hat nun begonnen.
SZ: Aber wo steckt denn die erfinderische Leistung, die Sie reklamieren und wofür Sie Geld wollen.
Wir wollen mit unserer Marktidee Sicherheit im Internet schaffen und dies auch durchsetzen. Wenn sich derzeit jemand im Internet selbstständig macht, eine Idee hat, Geld investiert, wird dies im Moment einfach von einem anderen kopiert. Auch dadurch wurde die Misere im Internet eingeleitet.
SZ: Aber das Landratsamt in Ravensburg, die Polizeidirektion in Biberach, beide mit Kfz-Kürzeln in der Internetadresse, haben doch nichts von Ihnen kopiert. Die kriegen trotzdem eine Rechnung.
Die neuen Strukturen kommen nur dann zur Geltung, wenn das Patent im Ganzen durchgesetzt ist. Wir können nicht entscheiden, einmal setzen wir es durch, einmal nicht. Der einzelne Betroffene mag das nicht sehen, aber hier geht es um langfristige Unternehmensziele.
SZ: Wenn Ihnen so ein Brief auf den Tisch geflattert wäre, hätten Sie das nicht auch als Abzocke empfunden?
So wie das gelaufen ist, würde ich mich genauso fühlen, wie der Patentverletzer. Die Art und Weise ist nicht zu entschuldigen.
SZ: Aber Sie fühlen sich im Recht?
Grundsätzlich fühle ich mich im Recht und grundsätzlich besteht das Recht.
SZ: Und Sie wollen "Ihr Recht" durchsetzen?
Jawohl.
SZ: Ist es richtig, dass Herr Pasch sein Mandat zurückgegeben hat?
Rechtsanwalt Pasch hat sein Mandat niedergelegt. Damit ist der Inhaber der bestehenden Patentrechte, die LVH-Lizenzvertrieb Hermann, wieder in der Lage, den Vertrieb der Patentrechte zu lenken. Die Forderungen gegen bisherige Patentverletzer haben Bestand. Hierzu wird den abgemahnten Personen von dem beauftragten Rechtsanwalt Roland Hagen aus Nürnberg ein entsprechendes Schreiben zugehen. Der Tatbestand der Verletzung soll jedoch vorerst in einem konkreten Fall vor Gericht, einem Musterprozess, seine Bestätigung finden, bevor die Ansprüche gegenüber den Abgemahnten weiter verfolgt werden. Meine Vertretung in diesem ersten Fall wird die Münchner Kanzlei Preu Bohlig & Partner übernehmen.
SZ: Erstmal sind Sie unter Beschuss - Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland ermitteln gegen Sie!
Der Betrugsverdacht ist absolut haltlos. siehe "Aus aller Welt"
(Erschienen: 25.10.2003 01:11)
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