60-Jähriger soll von 125 Euro leben
Lothar Müller (Name von der Redaktion geändert) hat sein Leben lang gearbeitet. Und als frei beruflicher Maschinenbau-Detailkonstrukteur auch nicht schlecht verdient. Dann kam im Jahr 2000 die Trennung von seiner Frau, und ab 2004 bröckelte die Auftragslage, bis ihm schließlich im Frühjahr 2005 mitgeteilt wurde, man könne ihn nicht weiterbeschäftigen. Ein Jahr lang lebte Müller von seinen Ersparnissen, dann erst ging er im April 2006 zur Agentur für Arbeit und zum Kreissozialamt, um Hilfe zu beantragen. "Ich fiel zunächst in ein Loch. Früher habe ich immer gedacht, sowas trifft nur die anderen", sagt der 60-Jährige, der so stolz darauf gewesen ist, niemals irgendwelchen Institutionen auf der Tasche gelegen zu haben, wie er sagt. Doch mittlerweile habe er seine Lage akzeptiert.
Die Hilfe wurde dem Konstrukteur sofort gewährt. Seit Mai bekommt er 345 Euro Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit und 562,69 Euro so genannte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II vom Kreissozialamt. Hinzu kommen 100 Euro monatlich von den Maltesern, bei denen er einen Ein-Euro-Job hat. Er erledigt dort Büroarbeiten und springt schon mal für einen Fahrer ein. Mit diesem Geld, etwa tausend Euro, kommt Müller halbwegs gut zurecht. 450 Euro kostet seine Wohnung in der Weststadt kalt, rechnet man Heizung, Wasser, Strom, Telefon und eine Busmonatskarte ab, bleiben ihm 310 Euro zum Leben. Also für Essen, Trinken und Kleidung.
Damit wäre Müller zufrieden, aber der Gesetzgeber und damit auch das Kreissozialamt sind der Meinung, die Wohnung sei zu groß für ihn. Und zwar um zehn Quadratmeter, da einem alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger nur 45 Quadratmeter zustehen. Diese dürfen nicht mehr als 265 Euro Kaltmiete kosten. Er möge seine Wohnung untervermieten oder die Wohnung wechseln, teilte die Behörde ihm mit Schreiben vom 6. Juni 2006 mit. Andernfalls werde man ihm zum 1. Januar 2007 die Unterkunftskosten um 185 Euro senken. Müller hat ausgerechnet, dass ihm dann noch 125 Euro monatlich zum Leben bleiben würden. "Das reicht nicht, selbst wenn ich jeden Tag nur Brot mit Butter essen würde. Entweder müsste ich Freunde anbetteln oder verhungern", meint der 60-Jährige und ringt mit seiner Fassung.
Als am 19. Oktober vergangenen Jahres ein Schreiben vom Amt kam, indem ihm der bisherige höhere Unterkunftssatz bis zum 30. April 2007 bewilligt wurde, fiel ihm ein Stein vom Herzen. Wieder etwas mehr Luft und Zeit, eine billigere Wohnung zu finden. Allerdings erwies sich dieses Schreiben als "Versehen" des Landratsamtes, das ihm im Januar - wie im ersten Schreiben angekündigt - das Geld um 185 Euro gekürzt hat. "Als ich meinen Kontoauszug sah, habe ich gleich angerufen. Dann hat die Sachbearbeiterin die Senkung noch einmal auf Februar verschoben. Aber wie soll ich so schnell eine neue Wohnung finden? Außerdem habe ich ja auch eine Kündigungsfrist in meiner jetzigen Wohnung." Lothar Müller ist ratlos.
Hoffnung war umsonst
Trotz einiger Bemühungen sei es ihm bislang nicht gelungen, eine neue Wohnung zu finden. "Wer will schon einen Arbeitslosen? Viele Vermieter winken da ab." Einmal habe er eine viel versprechende Anzeige in der Zeitung gesehen und sofort angerufen. Darin sei eine 57 Quadratmeter große Wohnung annonciert worden für exakt 265 Euro kalt, nur für Menschen mit Wohnberechtigungsschein. Aber die Hoffnung war umsonst. "Der Vermieter sagte mir, er wisse aus Erfahrung, dass das Sozialamt diese Wohnung nur einem Paar bewilligen würde, weil einem Alleinstehenden eben nur 45 Quadratmeter zustehen."
Absurd, aber so ist die Gesetzeslage. Das bestätigt auch Landratsamts-Pressesprecher Franz Hirth. Die Behörde moniert, dass Lothar Müller nicht nachweisen konnte, sich ernsthaft um eine neue Wohnung bemüht zu haben. Wer einige schriftliche Absagen von Vermietern oder wenigstens Bewerbungsschreiben vorlegen könne, bei dem zeige sich das Amt gerne kulant. Das fehlerhafte Bewilligungsschreiben vom Oktober bedauert das Landratsamt. "Deswegen haben wir die Kürzung noch einmal auf Februar verschoben." Kommentar
(Erschienen: 10.01.2007 00:05)
Lothar Müller (Name von der Redaktion geändert) hat sein Leben lang gearbeitet. Und als frei beruflicher Maschinenbau-Detailkonstrukteur auch nicht schlecht verdient. Dann kam im Jahr 2000 die Trennung von seiner Frau, und ab 2004 bröckelte die Auftragslage, bis ihm schließlich im Frühjahr 2005 mitgeteilt wurde, man könne ihn nicht weiterbeschäftigen. Ein Jahr lang lebte Müller von seinen Ersparnissen, dann erst ging er im April 2006 zur Agentur für Arbeit und zum Kreissozialamt, um Hilfe zu beantragen. "Ich fiel zunächst in ein Loch. Früher habe ich immer gedacht, sowas trifft nur die anderen", sagt der 60-Jährige, der so stolz darauf gewesen ist, niemals irgendwelchen Institutionen auf der Tasche gelegen zu haben, wie er sagt. Doch mittlerweile habe er seine Lage akzeptiert.
Die Hilfe wurde dem Konstrukteur sofort gewährt. Seit Mai bekommt er 345 Euro Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit und 562,69 Euro so genannte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II vom Kreissozialamt. Hinzu kommen 100 Euro monatlich von den Maltesern, bei denen er einen Ein-Euro-Job hat. Er erledigt dort Büroarbeiten und springt schon mal für einen Fahrer ein. Mit diesem Geld, etwa tausend Euro, kommt Müller halbwegs gut zurecht. 450 Euro kostet seine Wohnung in der Weststadt kalt, rechnet man Heizung, Wasser, Strom, Telefon und eine Busmonatskarte ab, bleiben ihm 310 Euro zum Leben. Also für Essen, Trinken und Kleidung.
Damit wäre Müller zufrieden, aber der Gesetzgeber und damit auch das Kreissozialamt sind der Meinung, die Wohnung sei zu groß für ihn. Und zwar um zehn Quadratmeter, da einem alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger nur 45 Quadratmeter zustehen. Diese dürfen nicht mehr als 265 Euro Kaltmiete kosten. Er möge seine Wohnung untervermieten oder die Wohnung wechseln, teilte die Behörde ihm mit Schreiben vom 6. Juni 2006 mit. Andernfalls werde man ihm zum 1. Januar 2007 die Unterkunftskosten um 185 Euro senken. Müller hat ausgerechnet, dass ihm dann noch 125 Euro monatlich zum Leben bleiben würden. "Das reicht nicht, selbst wenn ich jeden Tag nur Brot mit Butter essen würde. Entweder müsste ich Freunde anbetteln oder verhungern", meint der 60-Jährige und ringt mit seiner Fassung.
Als am 19. Oktober vergangenen Jahres ein Schreiben vom Amt kam, indem ihm der bisherige höhere Unterkunftssatz bis zum 30. April 2007 bewilligt wurde, fiel ihm ein Stein vom Herzen. Wieder etwas mehr Luft und Zeit, eine billigere Wohnung zu finden. Allerdings erwies sich dieses Schreiben als "Versehen" des Landratsamtes, das ihm im Januar - wie im ersten Schreiben angekündigt - das Geld um 185 Euro gekürzt hat. "Als ich meinen Kontoauszug sah, habe ich gleich angerufen. Dann hat die Sachbearbeiterin die Senkung noch einmal auf Februar verschoben. Aber wie soll ich so schnell eine neue Wohnung finden? Außerdem habe ich ja auch eine Kündigungsfrist in meiner jetzigen Wohnung." Lothar Müller ist ratlos.
Hoffnung war umsonst
Trotz einiger Bemühungen sei es ihm bislang nicht gelungen, eine neue Wohnung zu finden. "Wer will schon einen Arbeitslosen? Viele Vermieter winken da ab." Einmal habe er eine viel versprechende Anzeige in der Zeitung gesehen und sofort angerufen. Darin sei eine 57 Quadratmeter große Wohnung annonciert worden für exakt 265 Euro kalt, nur für Menschen mit Wohnberechtigungsschein. Aber die Hoffnung war umsonst. "Der Vermieter sagte mir, er wisse aus Erfahrung, dass das Sozialamt diese Wohnung nur einem Paar bewilligen würde, weil einem Alleinstehenden eben nur 45 Quadratmeter zustehen."
Absurd, aber so ist die Gesetzeslage. Das bestätigt auch Landratsamts-Pressesprecher Franz Hirth. Die Behörde moniert, dass Lothar Müller nicht nachweisen konnte, sich ernsthaft um eine neue Wohnung bemüht zu haben. Wer einige schriftliche Absagen von Vermietern oder wenigstens Bewerbungsschreiben vorlegen könne, bei dem zeige sich das Amt gerne kulant. Das fehlerhafte Bewilligungsschreiben vom Oktober bedauert das Landratsamt. "Deswegen haben wir die Kürzung noch einmal auf Februar verschoben." Kommentar
(Erschienen: 10.01.2007 00:05)





























































