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Schramberg

Verein reicht Klage ein

(SCHRAMBERG-/ceh)

SCHRAMBERG- (ceh) - Der Verein "Auch Väter haben Sorgen" reicht beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage gegen einen seit 1. Januar in Kraft getretenen Paragraphen ein.

Der seit dem 1. Januar in Kraft getretene Paragraph 16.12 Absatz 5 des BGB regelt die Unterhaltszahlungen. Durch diesen Paragraphen würden gering verdienende Väter bei Unterhaltungszahlungen stärker belastet als bisher. Besserverdienenden wird das Kindergeld voll auf die Unterhaltskosten angerechnet, während es bei mittlerem und geringem Einkommen nur noch teilweise mit den Unterhaltszahlungen verrechnet werde. Je weniger man also verdient, desto mehr bezahlt man. "Das ist ein ganz großes Unrecht", so der erste Vorsitzende des Vereins "Auch Väter haben Sorgen" Uli Metzel aus Schramberg.

"Sofern der Verdacht besteht, dass ein Gesetz nicht verfassungskonform ist, kann eine Anordnung auf Aussetzung des Gesetzes erwirkt werde", erklärt Uli Metzel . Ein Berliner Rechtsanwalt reichte diese Klage schon ein: Sie wurde abgelehnt.

Der Verein wird trotzdem Verfassungsklage einreichen. Wolfgang Berweck, Anwalt für Familienrecht in einer eingesessenen Villinger Kanzlei, unterstützt die Väter. Er steht bereits mit einem Freiburger Verfassungsrechtler in Verbindung um die Klage vorzubereiten. Kosten in Höhe von 5000 Mark würden dann auf den Verein zukommen. "Zwei bis drei Jahre wird das dauern", erklärt Metzel. Er hat einen klaren Standpunkt: "Die Neuregelung ist lediglich eine Umverteilung, die nur öffentliche Kassen entlastet."

Der Verein existiert erst seit dem 13. Januar und hat mitlerweile 85 Mitglieder. Den Vorsitz hat Uli Metzel, sein Stellvertreter ist Michael Bau-knecht, Kassiererin ist Birgit Bichele. Kontakt über 0171/ 7147177.

(Erschienen: 15.02.2001 22:44)


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